dude... das ist jetzt alles andere als konkret.The Dude hat geschrieben:das darf ich, denn es ist deutlich:
ich schätze mal mit so einer antwort kommste überhaupt nirgends hin.
aber hey... probieren kann man's ja.
ich hatte heute ein längeres gespräch mit meinem rechtsanwalt in einer ganz anderen sache. als fazit... die bundesrechtssprechung ist nicht gerecht, human, fair oder was auch immer.The Dude hat geschrieben:Deutlicher geht's wohl nicht!!
das mag schön aussehen auf diesen papieren und eine gewisse ethik, moral durchscheinen....
aber die rechtsgrundlage ist alles andere als präzis. wir haben gummibegriffe, wo aufgrund entscheiden, urteile die menschlichkeit echt in frage gestellt werden muss.
ich hab mich heute selbst einige stunden hier aufgehalten und ein bundesentscheid nach dem anderen studiert.
http://www.bger.ch/index/juridiction/ju ... le2000.htm
also zum teil... langt man sich echt an den kopf. schau mal nach. und evtl. findest sogar was diesbezüglich, und damit meine ich etwas konkretes.
yep, aber ich wäre mir nicht sicher ob dies ein faktisch begründeter verdacht ist!Gnurf hat geschrieben:Es bleibt die Frage ob die Polizei rein aufgrund des Aufenthaltes an einem Ort, an dem erwiesenermassen ein faktisch begründeter Verdacht besteht DrogenkonsumentIn zu sein, einen Drogentest vornehmen darf.
und ob dieser standhält für individueller begründeter verdacht
in anderen zusammenhängen auch schon gesehn:
"Dabei sind bloss abstrakte und theoretische Zweifel nicht massgebend"
"in dubio pro reo" (E. 2c)
unschuldsvermutung.


