Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

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Gnurf
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Gnurf »

Welche Bürgerrechte werden in Frage gestellt - die Unschuldsvermutung? Der Fall hätte keine Chance, weil durch den Aufenthalt im Club der begründete Verdacht gegeben war. Und zwar weil:
Master Yoda hat geschrieben:- konkrete Anzeichen, die rational und faktisch begründbar sind und auch
von anderen erkannt werden könnten,
- die Wahrscheinlichkeit, dass strafbares Verhalten einer Person gegeben ist,
geht über die allgemeine theoretische Möglichkeit des Vorliegens einer
Straftat hinaus,
Die Polizei hat im Vorfeld sicherlich Abklärungen gemacht. Die Erfolgsquote von 75% gibt ihnen noch zusätzlich recht. Ich bin nicht erfreut darüber - aber so ist es.
Der Frosch, der im Brunnen lebt, beurteilt das Ausmaß des Himmels nach dem Brunnenrand
The Dude

Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von The Dude »

Leuchtherz hat geschrieben:Was des Schweizers Recht eigentlich ist bleibt schleierhaft.
Quatsch... das ist ganz klar und deutlich...

Tip: Immer im Sack dabei haben...

http://www.admin.ch/opc/de/classified-c ... ex.html#a7 & ff. -Art. 36
Leuchtherz
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Leuchtherz »

Seh ich überhaupt nicht so das der Aufenthalt an einem Ort mich vor der Unschuldsvermutung ausschliesst.
In diesem Fall wären klare Deklarationen an solchen Orten unerlässlich. Wenn Sie diesen Ort betreten verlieren sie die Vermutung auf ihre Unschuld und müssen mit einer Durchsuchung rechnen.

Der Erfolg der Polizei... Nein eben nicht, der Zweck heilligt nicht die Mittel.
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Gnurf
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Gnurf »

Jetzt muss ich die Frage halt trozdem stellen.
War Leuchtherz und auch von den Anderen die sich hier äussern je jemand im N8stern an einer Party?
(Ich war)
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BuddhaNature
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von BuddhaNature »

was für eine relevanz hat diese frage gnurf?
ist dort was ganz besonderes was in ähnlichen clubs nicht der fall ist?

@dude, quatsch ist deine antwort. rechte sind selten ganz präzise formuiliert und bieten oft einen grossen interpretationsspielraum. aber ja kann man ausdrucken diese seite und sich an einer waldgoa den hintern damit putzen.

@yoda. ich finde es schwierig ein begründeter verdacht auf oft eintreffende muster oder durchschnittswerte auszuweiten und kollektiv alle sich darin befindenden individuell zu verdächtigen.

dachte mir grad vielleicht sollte man goa tatsächlich als religion betrachten oder einer vom aussterben bedrohende kultur ;)
dann wären solchige polizeiaktionen fast schon rassistisch.

und eine vom aussterben bedrohende kultur müsste gesonderten rechtlichen schutz geniessen /happy

ich finde die rechtslage durchaus sehr schwammig.

lässt sich dann wirklich beliebig ausweiten:
nur weil man sich an ort x aufhält.
nur weil man lange haare, pearcings oder tattoos trägt.
nur weil man gewisse kleidung trägt.
usw.

und leider findet man diesbezüglich in der schweiz tatsächlich wenig rechtsinfos. ich hab bei deutschen auch schon gelesen, dass obig genanntes nicht ausreicht für einen begründeten verdacht.

wenn dies wirklich so wäre, welchen sinn ergeben dann die gesetze hierzulande für eine schnellkontrolle von alkohol bei fahrzeuglenkern?
das bräuchte es doch gar nicht.
da reicht doch schon ein... sie stehen unter verdacht um diese uhrzeit betrunken zu fahren.
oder, sie schauen schon ein wenig komisch aus...
oder 90% aller drogenkonsumenten tragen jeans.
oder in diesem viertel wo ich sie anhalte wird oft gedealt.....usw
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Leuchtherz »

The Dude hat geschrieben: Quatsch... das ist ganz klar und deutlich...
Dort bin ich genau Deiner Meinung. Nur gehen die jetzt natürlich hin und definieren nun da den "Raum" mit den potenziellen Verdächtigen, wo sie ja auch recht haben. und das ermächtigt sie "anscheinend" nun auch gewisse persönliche Rechte die sogar in der BV stehen zu reduzieren. Jetzt ist meine Frage dazu darf man "Räume" (öffentliche Plätze, öffentliche Gaststätten zu denen jeder Zugang hat) definieren in denen persönliche Rechte nicht mehr gelten ohne das man darauf hin gewiesen wird?
ich find das richtig falsch ;)
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Gnurf
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Gnurf »

BuddhaNature hat geschrieben:was für eine relevanz hat diese frage gnurf?
ist dort was ganz besonderes was in ähnlichen clubs nicht der fall ist?
Ich gehe davon aus, dass die Polizei im Vorfeld Ermittlungen gemacht hat und/oder Tipps bekommen hat, dass in diesem Club in grösserem Ausmass Drogen verkauft und konsumiert wurden. Mir ist das auch aufgefallen. Das war dann wohl auch der Grund wieso sie eine Razzia machten und alle Besucherinnen und Besucher unter Generalverdacht stellten und den Aufenthalt in dem Club als 'begründeten Verdacht' taxierten DrogenkonsumentIn zu sein.

Wie erwähnt finde ich das fragwürdig und bin mir nicht sicher ob das wirklich ausreichend ist. Weitere Abklärungen sind da wirklich von Nöten. Jedoch kann es gut sein, dass dies auch in ähnlichen Clubs auch gemacht werden könnte. Vielleicht sollte jemand der untersuchten Personen die nichts Konsumiert haben gegen die Polizei Klage erheben um diesen Sachverhalt zu klären.
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Leuchtherz »

Gnurf, wolltest Du es einfach vor einer Seite nicht zugeben das Du da warst?
Gnurf hat geschrieben:ebenfalls würde ich mich gegen eine Untersuchung sicherlich verbal wehren und wäre ich im N8stern gewesen hätte ich mich sicherlich grauenhaft aufgeregt.
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Gnurf
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Gnurf »

Am Abend der Razzia war ich nicht im N8stern
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Leuchtherz »

Gnurf hat geschrieben:Am Abend der Razzia war ich nicht im N8stern
ah ok, sorry. da hab ich was falsch verstanden O:) jetzt verstehe BN Frage nach der Relevanz um so mehr ;)
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von The Dude »

BuddhaNature hat geschrieben:@dude, quatsch ist deine antwort. rechte sind selten ganz präzise formuiliert und bieten oft einen grossen interpretationsspielraum. aber ja kann man ausdrucken diese seite und sich an einer waldgoa den hintern damit putzen.
offensichtlich ist der indoktrinations- & konditionierungsvirus der hin zur verblödungskrankheit führt, hier ziemlich pandemisch am grassieren..
Art. 9 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben

Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.
Deutlicher geht's wohl nicht!!

Oder vielleicht doch:
Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit

[...]

2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.

[...]

Art. 22 Versammlungsfreiheit

1 Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet.

2 Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben.

Art. 31 Freiheitsentzug

2 Jede Person, der die Freiheit entzogen wird, hat Anspruch darauf, unverzüglich und in einer ihr verständlichen Sprache über die Gründe des Freiheitsentzugs und über ihre Rechte unterrichtet zu werden. Sie muss die Möglichkeit haben, ihre Rechte geltend zu machen. Sie hat insbesondere das Recht, ihre nächsten Angehörigen benachrichtigen zu lassen.

4 Jede Person, der die Freiheit nicht von einem Gericht entzogen wird, hat das Recht, jederzeit ein Gericht anzurufen. Dieses entscheidet so rasch wie möglich über die Rechtmässigkeit des Freiheitsentzugs.

Art. 32 Strafverfahren

1 Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.

2 Jede angeklagte Person hat Anspruch darauf, möglichst rasch und umfassend über die gegen sie erhobenen Beschuldigungen unterrichtet zu werden. Sie muss die Möglichkeit haben, die ihr zustehenden Verteidigungsrechte geltend zu machen.

Art. 35 Verwirklichung der Grundrechte

1 Die Grundrechte müssen in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung kommen.

2 Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen.

Art. 36 Einschränkungen von Grundrechten

4 Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar.
du solltest mal wieder etwas mehr dein hirn kultivieren, denn du enttäuschst mich in letzter zeit gehörigst! traurige entwicklung.. schade...
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BuddhaNature
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von BuddhaNature »

@gnurf
ja das mit dem anruf dachte ich auch. das wäre dann auch ein völliger witz. und wie lassen sich denn solche behauptungen verifizieren?
die können ja alles behaupten. die polizei muss sogar anonymen anrufen nachgehen. kann ja genausogut irgend ein kollege angerufen haben.

@dude
bring lieber was konstruktives. zwischen theorie und praxis gibts nach meiner erfahrung einen grossen unterschied. ich schlage mich in verschiedensten instanzen sicher schon 10 jahre rum. aber ich will dir diesen glaube an den grundrechten nicht nehmen.
http://www.humanrights.ch/de/Schweiz/Eu ... index.html

ich nenne mittlerweile einige gesetze als zahnlose tiger. stehen zwar schwarz auf weiss in der bv, zgb oder sonstwo, nützen aber höchstens ausgedruckt zum sich den hintern zu putzen was.

kannst ja den blaumänner den stinkefinger zeigen und dich auf deine unantastbaren grundrechte berufen.

aber gehe ich richtig in der annahme du hälst dies auch für nicht rechtens? mit welcher begründung im exakten?
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The Dude

Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von The Dude »

wenn unsere bullen die verbrieften grund- und bürgerrechte ignorieren, dann mache ich von meinem recht auf selbstverteidigung aus notwehr gebrauch!

das darf ich, denn es ist deutlich:
2 Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen.
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Gnurf »

Na ja - wir können uns nun einen ausführlichen Diskussion darüber zuwenden ob die Bundesverfassung von den Polizisten in Thun während der Razzia im Nachtstern aufs übelste missachtet wurde und wie sich The Dude, wenn er dort gewesen wäre, aufgrund des Papiers in seiner Hosentaschen und stringenter Argumentation auf seine Grundrechte hätte berufen können und die Bullen hätten ihn dann Tatenlos ziehen lassen.

Wenn man sich einer Straftat schuldig macht oder der dringende Verdacht besteht, dass man eine Straftat begangen hat so sind die persönlichen Grundrechte eingeschränkt und ausser in Notwehr gibt es nur die Polizei die diese antasten darf. Das wäre dann das Gewaltenmonopol. Ein weiterer Grundpfeiler eines freien, gerechten Staates, so wie die verfassungsmässig garantierten Grundrechte.

Es bleibt die Frage ob die Polizei rein aufgrund des Aufenthaltes an einem Ort, an dem erwiesenermassen ein faktisch begründeter Verdacht besteht DrogenkonsumentIn zu sein, einen Drogentest vornehmen darf.
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Master Yoda
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Master Yoda »

Da die Auslegung der Artikel wie schon gesagt recht schwammig ist, wird wohl bei den Polizisten selektive Wahrnehmung resp. individuelle Auslegung eine gewisse Rolle gespielt haben. Dass solches Vorgehen gerade in diesem Forum auf so grossen Widerstand stösst, entbehrt nicht einer gewissen Ironie /bigs . Aber wenns die andern machen, nennt man es eben Willkür.

Spass beiseite, wenn du einer unter 75 Leuten bist, wo dann bei über 50 davon etwas hängenbleibt, wirst du kaum einen Richter finden, der im Nachhinein die Aktion resp. die persönliche Durchsuchung eines jeden einzelnen Anwesenden rügen wird. Die Zahl allein spricht ja Bände. Da kann man nicht von "unverhältnismässig" reden. Zudem hatte das N8stern in Thun einen gewissen Ruf, der dem des Spider Galaxy in Zürich nicht unähnlich war. Dort gabs auch schon Razzias, wo jeder Anwesende auf (fast) alles untersucht wurde. Dank diesem kleinen "fast" kam ich damals jedoch ungeschoren davon ;)

Die einzig richtige Antwort darauf ist: Legalize It!!
When you look at the dark side, careful you must be ... for the dark side looks back.

Size matters not,... Look at me. Judge me by size, do you?
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