Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

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juerg
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von juerg »

BuddhaNature hat geschrieben:trauen sich die jüngeren nicht mehr die aktionen der ordnungshüter in frage zu stellen?
bin kein Jurist und kann darum nicht überprüfen ob die Posts im folgenden verlinkten Thread noch zutreffen, aber könnten ev doch, gerade jüngeren mit wenig Polizeikontrollenerfahrungen, ein wenig helfen

viewtopic.php?f=25&t=9381#p91825
«Rund 25 Prozent der kontrollierten Männer und Frauen trugen zudem Betäubungsmittel auf sich.»
spätestens wenn man das bemerkt
«Sie haben niemanden mehr rausgelassen. Sogar die, die draussen vor dem Club waren, mussten reinkommen und sich kontrollieren lassen»
und man irgendwas in den Taschen hat, könnt man es auch fallenlassen und sich nicht mit den "Händen im sack" erwischen lassen :-k
In den Momenten, in denen es uns gelingt, zu sein, was wir sind, ohne zu fragen,
was wir sein sollten, funkelt unser Lebenslicht wie ein heller Stern.

Liebe das Leben
aber lebe die Liebe.

***G L O B A L I Z E *** LOVE
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Gnurf
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Gnurf »

Berner Zeitung hat geschrieben: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit nicht nur bei Kontrollen im Strassenverkehr, sondern etwa auch in einem Club Drogentests durchgeführt werden können? «Wenn der Verdacht besteht, dass eine Person Drogen konsumiert oder handelt, darf die Polizei diese Person einer Drogenkontrolle unterziehen», antwortet Polizeisprecher Nicolas Kessler.
http://www.bernerzeitung.ch/region/thun ... y/27263760 Links 'Infothek'

Daraus schliesse ich, dass aus Sicht der Polizei der Aufenthalt im Klub als begründeter Verdacht ausreicht. Ich glaube auch, dass das juristisch kaum anfechtbar ist. Mit dem Beispiel des Platzspitz in Zürich. Der Aufenthalt dort bedeutete nicht, dass man Drögeler IST, jedoch dass ein begründeter Verdacht vorhanden ist, dass man Drögeler sein könnte. Hast du dich auf dem Platzspitz aufgehalten musstest du mit einer Polizeikontrolle rechnen, auch als Tourist oder Famillienangehöriger. So wie ich im Forum von Eve&Rave gelesen habe scheint die Praxis 'Aufenthalt in bestimmten Klub gilt als begründeter Verdacht auf Drogenkonsum' in Zürich Alltag zu sein.

Ich glaube kaum, dass wir dafür eine Regelung finden was ein 'begründeter Verdacht ist' im Kanton Bern ist und ob der Aufenthalt in einem Klub in dem nachweislich Konsumiert und Verkauft wird ausreichend ist. Da müsste wohl jemand klagen - ich denke nicht dass diese Person eine Chance hätte. Der Erfolg gibt der Polizei (im Fall N8stern Thun) recht.
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Der Fragensteller
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Der Fragensteller »

Ich hab mich da wohl letzthin ein bischen stark echauffiert was das Thema anbelangt,
Nichtsdestotrotz finde ich es bedenklich wie extreem das vorgehen der exekutive
in diesem fall ist und wie stark wir doch bei Entscheidungen welche nur uns selbst
betreffen eingeschränkt sind!
Für Leute welche sich nicht abgewöhnen können/wollen im Ausgang ihren Joint zu
oder zwecks zusätzlicher stimulierung beim Tanzen MDMA ein zu nehmen,
sollen dies halt in zukunft nicht mehr in so grossen und bekannten clups tun wo das
wachsame Auge des Staates, immer auf der Suche nach gesetzesverstössen, nicht
so stark hinfällt!
Mit vortschreitendem Alter, werd' ich zunehmends zu faul so zu tun als nehme ich keine Psychoaktiva!

,,Pilzchen sag',was ist 'die Wahrheit'? Sag's doch - nur zu;" -
,,Wie soll ich's dir sagen? Ich bin ein Pilz. Denken - das tust du!"

LARINX

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Terence McKenna (16.November 1946 – 3.April 2000)

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BuddhaNature
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von BuddhaNature »

danke gnurf.
wie ich sehe kommen wir der sache so nicht viel näher.

ja ich denke auch eine klage wäre wohl das beste für eine klärung.
ich hab mal dem augenauf verein um auskunft gebeten, vielleicht wissen die ja mehr.

also die polizei macht es sich aber auch nicht grad einfach in letzter zeit:
http://www.tagesanzeiger.ch/kultur/dive ... y/12846604
http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/ueber ... 1.18184347
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/dac ... -1.1818588

und irgendwann wundert man sich weshalb selbst an friendlichen demo's mit steinen und anderem geworfen wird, und die polizei dies mit unverhältnismässiger gegewehr abblockt.

ursache und wirkung
Der Fragensteller hat geschrieben:sollen dies halt in zukunft nicht mehr in so grossen und bekannten clups
genau. damit ändert man soviel wir gar nichts am eigentlichen straftatbestand, drogenbesitz-verkauf-konsum. aber man dezentralisiert somit die ganze szene.

und dafür bin ich der polizei sehr dankbar. /happy es gibt künftig wieder vermehrt "unbewilligte" kleine events. ich hoffe aber dass sich die gäste/veranstalter in der natur rücksichtsvoller mit ihr umgehen.

"unbewilligt" aber nicht unrechtmässig! weil für gewisse eventgrössen braucht's solche bewilligungen nicht mehr. insgesamt denke ich dass sich die polizei damit selbst ans bein gepinkelt hat.
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Tau Ceti
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun

Beitrag von Tau Ceti »

Der Fragensteller hat geschrieben:Schaut, ich möchte mich nicht auf Zankereien über ein für und wieder einlassen wie die Kleinkinderschaar, der Spiegel der heutigen Gesellschaft, es im Onlinesandkasten der 20min Kommentarleiste tut; wer die grössten Beleidigungen schreibt hat nicht zwangsläufig recht!
Die leute die mich ein bisschen kennen wissen ach das ich masslosem Gewohnheitskonsum aller Drogen und gerade bei Jugendlichen sehr krittisch gegenüberstehe (der Rest ist für sich selbst verantwortlich)

Nichtsdesdotrotz:
Fast alles auf dieser Welt ist, ein bisschen Mathematik sprich Logik.

(alle angaben unterliegen reinen Schätzungen, wenns wer besser weiss lass ich mich gerne eines besseren belehren)

Ein gewisser Aufwand wird betrieben um ein gewisses Ziel zu erreichen,
In unserem fall werden 55 Personen angeblich zur Anzeige gebracht, meiner Meinung nach nicht zu Recht da ihre einzige strafbare Handlung darin bestand, wiederrechtlich Betäubungsmittel anzukaufen.

Macht ca. 100.- - 300.- SFr. Busse pro Pers.
3 davon werden vermutlich wegen Dealen zu 2'000.- - 3'000.- SFr. Inkl. unter umständen Zuchthaus somit sehen wir von dem Geld verm. auch nicht all zu viel, verurteilt.

Ein Polizist kostet wohl so zwischen 100.- - 150.- SFr. Pro Stunde, da waren es nach verschiedenen Angaben 40 - 60 Stück, sagen wir mal 50, für ca. drei stunden (Einsatzvorbereitung, Planung, Material längst nicht eingerechnet)

FAZIT: Kostenpunkt der ganzen Aktion wohl so zwischen 15'000 - 22'500 SFr. (Wie gesagt rein die Polizisten während dem Einsatz, Material, Bewilligung, Einsatzvorbereitung, Papierkrieg, Raporte, Planung, Verfahrens- / Aufwandsunkosten alles noch nicht einbezogen!!)
Einnahmen müssten sich dann so zwischen 6'000 -21'600 SFr. bewegen

Das Bedeutet, nach meinen Annahmen ca. 1'000 - 10'000 SFr. Unkosten, die Ich mitfinanziere.
Drei Kleinganoven geschnappt und 55 vermutlich vornehmlich Jugentliche welche jetzt den "Kriminell in erscheinung getretten" stempel aufgedrückt bekommen! Und jetzt dahingehend gezeichnet sind wenn sie mal einen Leumund brauchen für Jop oder Ausbildung!

Wow, was für ein Resultat da schwelt mir die Brust vor Stolz da ich das ganze jedes jahr mit 1,5x meines monatslohns im Kant. Bern berappe und man dann das damit anstellt! Ihr habt wahrlich ganze Arbeit geleistet Jungs!

nach verlässlichen Quellen beliefen sich die Kosten für den Einsatz auf rund 500 000 sfr
Leuchtherz
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Leuchtherz »

Tau Ceti hat geschrieben:nach verlässlichen Quellen beliefen sich die Kosten für den Einsatz auf rund 500 000 sfr
ein Exempel statuieren kostet halt was. wirkt ja auch vorbeugend.... das die Leute nicht mehr in die Clubs gehen ;)

Es ist auch klar das der Zweck die Mittel heiligt. Macht der Ami ja auch so. Der weiss das bestimmt irgendwelche Terroristen sich an der Hochzeit befinden. Also bombt man die Hochzeitsgesellschaft weg. man handelte also vorbildlich und logisch. ;)
Verzweifle nicht an der Gewichtigkeit der Dinge,
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BuddhaNature
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von BuddhaNature »

http://www.beobachter.ch/justiz-behoerd ... e-polizei/
steht leider auch nichts von razzien.

bin nach wie vor der meinung die gesetzeslage ist dort sehr unklar. ich wäre nicht verwundert wenn die rechtsgrundlage dazu fehlt. aber ich warte noch auf eine antwort einer anfrage diesbezüglich.
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Gnurf
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Gnurf »

Ich hab leider auch noch nichts weiterführendes herausgefunden. Ich glaube wir meinen zwar das gleiche, ich will herausfinden ob es ob der Aufenthalt in einem Club oder an einem Ort ausreicht um ein 'begründeter Verdacht' zu sein und somit eine Durchsuchung inkl. Drogentest zu rechtfertigen.

Die Rechtsgrundlage dafür gibt es, fragt sich was ausreichend ist für einen 'begründeten Verdacht'
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Leuchtherz »

Gnurf hat geschrieben:Aber an einer Goaparty zu sein und sich gegen eine Drogenkontrolle zu wehren in dem ich mich auf meine Persönlichkeitsrechte berufe gehört eindeutig nicht dazu. Das wäre wie wenn du am Ausgang des Oktoberfest dich wegen einer Alkoholkontrolle enervierst. "Wie kommt es Ihnen nur in den Sinn mich zu verdächtigen Bier zu konsumieren! Das ist ein Verstoss gegen die Menschenrechte!"
Etwas peinlich - findest du nicht?
Gnurf hat geschrieben: Ich hab leider auch noch nichts weiterführendes herausgefunden. Ich glaube wir meinen zwar das gleiche, ich will herausfinden ob es ob der Aufenthalt in einem Club oder an einem Ort ausreicht um ein 'begründeter Verdacht' zu sein und somit eine Durchsuchung inkl. Drogentest zu rechtfertigen.
Dich zu lesen fühlt sich für mich eckelerregender an als Barfuss versehentlich auf auf Eidechse zu treten.
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Gnurf
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Gnurf »

Lesen ist eine Kunst - ich helfe Leuchtherz mit Farbe:
Gnurf hat geschrieben:Aber an einer Goaparty zu sein und sich gegen eine Drogenkontrolle zu wehren in dem ich mich auf meine Persönlichkeitsrechte berufe gehört eindeutig nicht dazu. Das wäre wie wenn du am Ausgang des Oktoberfest dich wegen einer Alkoholkontrolle enervierst. "Wie kommt es Ihnen nur in den Sinn mich zu verdächtigen Bier zu konsumieren! Das ist ein Verstoss gegen die Menschenrechte!"
Etwas peinlich - findest du nicht?
Das war auch der Kontext dieser Aussage.

Bei der zweiten Aussage geht es um die Abklärung einer polizeilichen Praxis und ob diese rechtens ist. Einziger Hinweis den ich bisher habe stammt aus dem Eve & Rave Forum (was ich nicht als sehr rechtlich verbindlich anschaue):
Tissy hat geschrieben: In Zürich ist es beispielsweise so, dass der Aufenthalt in gewissen Clubs als Verdachtsmoment ausreicht
http://www.eve-rave.ch/Forum/viewtopic. ... 04&t=25880
Leuchtherz hat geschrieben:Dich zu lesen fühlt sich für mich eckelerregender an als Barfuss versehentlich auf auf Eidechse zu treten
Besser auf den Boden schauen, wenn du schon die Schuhe ausziehst - also bitte! ;-)
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Leuchtherz »

Dein windem wie ein Wurm ist nicht minder ecklig.

Ich sehe es durchaus als mein persönliches Recht an auf Unschuldsvermutung wenn ich das Oktoberfest besuche und nicht auf irgend eine weise Auffalle das ich den Alkoholtest verweigern kann. Diesbezüglich sind die "Verdachts Gründe" in Deutschland ausserdem klar.
Wenn ich zu Fuss unterwegs bin und nichts offensichtliches getan habe und nichts zugebe vor der Polizei dürfen sie lediglich meine Identität feststellen. Keine Durchsuchung, keine Tests.

So sehe ich das auch bei einer GOA Party. Meine Identität feststellen ja, mich auf irgendws Testen oder durchsuchen nein. Auf jedenfall NIE zustimmen wenn so beiläufig erwänt wird das man nun durchsucht wird oder das ein Test nun durchgefühet wird. Auch nicht NICHTS sagen sondern ganz klar und deutlich zu verstehen geben das man mit der Durchsuchung und dem Test nicht einverstanden ist. Dies hilft einem später dann bei einem Rechtsstreit wo es darum geht das die Durchsuchung und die Tests wegen einem begründeten Verdacht durchgeführt wurden.
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Master Yoda »

Was ist ein Verdacht im Polizeijargon überhaupt?

Ein Verdacht liegt vor, wenn bei vernünftiger Betrachtung von
Sachverhalten die begründete Annahme entsteht, dass ein
kriminalistisch relevantes Ereignis vorliegt.

Und was ist ein begründeter Verdacht?
- konkrete Anzeichen, die rational und faktisch begründbar sind und auch
von anderen erkannt werden könnten,
- die Wahrscheinlichkeit, dass strafbares Verhalten einer Person gegeben ist,
geht über die allgemeine theoretische Möglichkeit des Vorliegens einer
Straftat hinaus,
d.h. Vorliegen „zureichender tatsächlicher Anhaltspunkt“ auf „verfolgbare
Straftaten“,die einen Verfolgungszwang auslösen
- der Anfangsverdacht kann sachbezogen sein ( Straftatverdacht, ohne
konkreten Tatverdacht gegen eine Person)
- oder personenbezogen (Verdacht der Täterschaft, ein oder mehrere
Tatverdächtige)


Für Clubs und Parties heisst das dann etwa:
In der Schweiz muss für eine "Untersuchung" ein begründeter Verdacht bestehen. Nur ist das sehr schwammig und kann recht grosszügig ausgelegt werden. In Zürich ist es beispielsweise so, dass der Aufenthalt in gewissen Clubs als Verdachtsmoment ausreicht (in Kombination mit deinem Aussehen). Heisst also, dass wenn du am frühen oder späteren Morgen aus einem "berüchtigten" Club kommst, kann das Anlass genug sein, dich zu durchsuchen und allenfalls auch einen Drogentest durchzuführen.

Ich finds ja süss, wenn man in der Schweiz dem Polizisten deutsches Recht vorhalten will. Ist sicher sehr zielführend.
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Leuchtherz »

Ich bleib trotzdem dabei. Wenn jemand nichts getan hat und es keine offensichtlichen Beweise gibt, Nichts zugeben (auch nicht alla früher hab ich mir ab und zu einen Joint rein gezogen) und der Durchsuchung deutlich nicht zustimmen.

Was der süsse Vergleich mit Deutschland betrifft. Bedank Dich beim Herrn der das süsse Oktoberfest Beispiel eingefädelt hat.. Deutsche Polizisten würden sich auf jedenfall selber strafbar machen wenn sie ausser der Identifikation jemandem ohne begründeten Verdacht am Oktoberfest auf Alkohol testen würden.

Eines fällt hierzu doch deutlich auf in der Schweiz und auch in diesem Thread. Die deutsche Rechtsgrundlage wird immer wieder gefunden. Was des Schweizers Recht eigentlich ist bleibt schleierhaft. Eigentlich ist es ein Bürgerrecht seine rechte gegenüber der Polizei klar und deutlich zu kennen. Aber irgendwie scheint man dagegen irgendwas zu haben.
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Gnurf »

Da bin ich eindeutig auch dieser Meinung. Zugeben gegenüber der Polizei würde ich eh nichts, ebenfalls würde ich mich gegen eine Untersuchung sicherlich verbal wehren und wäre ich im N8stern gewesen hätte ich mich sicherlich grauenhaft aufgeregt.

Was die Ausführungen von Master Yoda machen aber auch deutlich, dass es wohl kaum einen Ausweg gegeben hätte für egal wen, wenn er/sie sich in dieser Nacht in diesem Thuner Club befunden hätte - aus Sicht der Polizei war der begründete Verdacht gegeben. Der Drogentest hätte man zwar verweigern können, wäre aber nicht damit durchgekommen, im Extremfall hätte die Polizei wohl auf den Schnelltest verzichtet und direkt einen Bluttest bei einem Arzt machen lassen. Ich glaube kaum, dass im Nachhinein, auch bei einem negativen Test, eine Klage vor Gericht eine Chance hätte.
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Leuchtherz »

Gnurf hat geschrieben:im Extremfall hätte die Polizei wohl auf den Schnelltest verzichtet und direkt einen Bluttest bei einem Arzt machen lassen. Ich glaube kaum, dass im Nachhinein, auch bei einem negativen Test, eine Klage vor Gericht eine Chance hätte.
Was unsere Bürgerrechte äusserst in Frage stellt. Besonders wenn es ein Bluttest ohne klaren Verdacht betrifft. In Deutschland wäre das bei nicht Einwilligung der Tatbestand der Nötigung in besonders schwerem Fall (weil eine Amtperson) und der Körperverletzung.
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