Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

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BuddhaNature
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von BuddhaNature »

The Dude hat geschrieben:das darf ich, denn es ist deutlich:
dude... das ist jetzt alles andere als konkret.

ich schätze mal mit so einer antwort kommste überhaupt nirgends hin.
aber hey... probieren kann man's ja.
The Dude hat geschrieben:Deutlicher geht's wohl nicht!!
ich hatte heute ein längeres gespräch mit meinem rechtsanwalt in einer ganz anderen sache. als fazit... die bundesrechtssprechung ist nicht gerecht, human, fair oder was auch immer.
das mag schön aussehen auf diesen papieren und eine gewisse ethik, moral durchscheinen....

aber die rechtsgrundlage ist alles andere als präzis. wir haben gummibegriffe, wo aufgrund entscheiden, urteile die menschlichkeit echt in frage gestellt werden muss.
ich hab mich heute selbst einige stunden hier aufgehalten und ein bundesentscheid nach dem anderen studiert.
http://www.bger.ch/index/juridiction/ju ... le2000.htm

also zum teil... langt man sich echt an den kopf. schau mal nach. und evtl. findest sogar was diesbezüglich, und damit meine ich etwas konkretes.
Gnurf hat geschrieben:Es bleibt die Frage ob die Polizei rein aufgrund des Aufenthaltes an einem Ort, an dem erwiesenermassen ein faktisch begründeter Verdacht besteht DrogenkonsumentIn zu sein, einen Drogentest vornehmen darf.
yep, aber ich wäre mir nicht sicher ob dies ein faktisch begründeter verdacht ist!
und ob dieser standhält für individueller begründeter verdacht

in anderen zusammenhängen auch schon gesehn:
"Dabei sind bloss abstrakte und theoretische Zweifel nicht massgebend"

"in dubio pro reo" (E. 2c)
unschuldsvermutung.
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The Dude

Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von The Dude »

ist dir eigentlich der aufbau der rechtsornung klar??

1. Verfassung
2. Gesetze
3. Verordnungen

Alles hat sich der Verfassung unterzuornden, sonst ist es illegal, und also NICHTIG!

ps. aber dass die schweizer behörden jenseits aller gesetzlichen grundlagen operieren, ist mir schon länger bekannt...

http://www.swiss1.net/info/mansour/fdp- ... eheausweis
http://justizskandalmansour.wordpress.com/
http://nervous.ch/docs/

die beispiele liessen sich noch endlos erweitern.... gottlob hilft mir notfall onkel ruger berufend auf art 15 stgb ;)
Leuchtherz
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Leuchtherz »

Master Yoda hat geschrieben:Dass solches Vorgehen gerade in diesem Forum auf so grossen Widerstand stösst, entbehrt nicht einer gewissen Ironie . Aber wenns die andern machen, nennt man es eben Willkür.
Irgendwann nannte man dies in einer Szene Solidarität und nicht Willkür.
Solidarität zwischen jenen die Nichts nehmen und jenen die sich was geben.
Verzweifle nicht an der Gewichtigkeit der Dinge,
neben Elefanten gibt's auch

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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von BuddhaNature »

@dude
recht ist nicht gerecht!

das gesetz ist eben sehr unpräzise formuliert. und... zu alldem kommt ein riesiger ermessungsspielraum dazu!
der eine richter legt dies so aus, der andere ganz anderst.

ich hatte heute nochmals mit meinem anwalt ein gespräch und mir kam es irgendwie danach vor wie in einem schachspiel.
im gegensatz zum recht ist aber das schachspiel sehr präzise definiert. und trotzdem hat man immer noch ein solch grosser handlungsspielraum. also waren meine überlegungen heute eher taktischer art.

also konkret nützt dir dieses recht auf selbstverteidigung einen feuchten dreck. wen willst damit beeindrucken? zeigst denn bullen die BV?

also ich selbst kenne mich im strafgesetzbuch sehr schlecht oder überhaupt nicht aus. aber die polizei hat eine aufgabe zu erfüllen. und wenn du dich da mit solchen aussagen oder sogar aktionen (erläutere mal selbstverteidigung) querstellst... behinderst du beamte in deren auftrag.
dann verlässt verm. die party als einer der letzten und begleitest die polizei in ihr revier. ob's dort kaffe mit kuchen gibt glaub ich weniger.

ich glaube jedoch es gibt sehr wohl möglichkeiten wie man so eine kontrolle allenfalls verunmöglichen könnte.
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The Dude

Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von The Dude »

nein ich zeig denen, wenn sie die deutlich formulierten und ganz klaren, verbrieften grundrechte in der bv, nachdem ich sie ihnen gezeigt habe und ihnen klargemacht habe, dass sie besagt, dass sie sich daran unbedingt zu halten haben, und dies wenn nicht ein rechtswidriges agieren darstellt, und sie dann weiter terror machen wollen und auf die bürgerrechte scheissen, ganz einfach onkel ruger unter berufung auf stgb art 15

und ja die bullen haben ein auftrag zu erfüllen, und diesem auftrag liegt der bereits angemerkte rechtsgrundsatz zu grunde!
The Dude hat geschrieben:wenn unsere bullen die verbrieften grund- und bürgerrechte ignorieren, dann mache ich von meinem recht auf selbstverteidigung aus notwehr gebrauch!

das darf ich, denn es ist deutlich:
2 Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen.
gebunden ist ein sehr deutlicher begriff! da gibt's keinen interpretationsspielraum!
(erläutere mal selbstverteidigung)
siehe https://dudeweblog.wordpress.com/2013/0 ... regulativ/
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Gnurf
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Gnurf »

Ich versuche mir immer noch auszumalen, wie The Dude (um halb vier Morgends während einer Razzia in einem Klub in dem die überwiegende Mehrheit der Leute irgendwas intus hat) stringent, überzeugend und mit der Bundesverfassung in der Hand den Polizisten erklärt, dass eine Kontrolle von ihm gegen die verfassungsmässigen Grundrechte ist und diese ihn dann überzeugt und wortlos nickend ziehen lassen.

Oder wie the Dude, sich auf sein Recht auf Selbstverteidigung berufend, den ihn kontrolierenden Bullen ein paar vor den Latz pfeffert und im Anschluss dann noch die besagten Polizisten verklagt und damit recht bekommt. Ich betitle diese Szenarien mal als 'Realitätsfern'
Der Frosch, der im Brunnen lebt, beurteilt das Ausmaß des Himmels nach dem Brunnenrand
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BuddhaNature
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von BuddhaNature »

Gnurf hat geschrieben:Ich betitle diese Szenarien mal als 'Realitätsfern'
also deine these ist aber auch realitätsfern... ](*,)

the dude trägt doch keine kopie der BV mit sich...
er würde denen vermutlich ein paar wordpress links hinknallen.
nach einigen stunden später (falls nicht alle zuhörenden aus schuldgefühlen bleich und blutarm geworden sind), und abschweifungen zu chemtrails, haarp usw. würde man ihn verm. (sofern er keinen psychiater hat) aus fürsorglichen gründen der freiheit entziehen und in irgend eine anstalt stecken.

und das einzig gute daran... die anderen nachfolgenden zu kontrollierenden wären nach zig stunden evtl. alle wieder ein wenig "cleaner".

/pille
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Halsweh »

Ihr habt "Onkel Ruger" vergessen... Beim Versuch der fürsorgerischen Unterbringung mittels Zwang würde sich The Dude auf sein verbrieftes Notwehrrecht berufen und so der illegal handelnden Staatsmacht die Einhaltung des Rechts mittels ein paar blauen Bohnen, ähm, einbleuen. Ist doch logisch, oder?
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Alex604 »

Dude, auch die Bundesverfassung musst du als Gesamtgebilde betrachten, du kannst dich nicht an einzelnen Worten festkrallen. Schau dir doch mal Art. 36 BV an, da steht ein Vorbehalt zur Geltung der Grundrechte. Den musst du genauso beachten wie die Grundrechte selbst, bis auf die Kerngehalte gelten die nämlich nicht absolut. Und die Kerngehalte, die sind sehr eng gefasst. Da musst du dir auch mal gewisse Unannehmlichkeiten gefallen lassen.
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von BuddhaNature »

na alex... :-k
nicht schlecht der mit der tangierung von anderen gesetzen. chapeau.

aber hier versagst du gänzlich:
Alex604 hat geschrieben:du kannst dich nicht an einzelnen Worten festkrallen
er tut es, also kann er es!

es ist eben so ein dude geniesst eine sonderbehandlung, weil die sind auf einer anderen ebene. ok, vielleicht nicht jeder dude... aber sicherlich "The Dude"!
und das ist keine behauptung, sondern ein fact (wer liest ist klar im vorteil):
Fokus auf die Meta-Ebene des Lebens an sich
quellennachweis: https://dudeweblog.wordpress.com/uber-diese-seite/
Metaebene ist die lose verwendete Bezeichnung für eine übergeordnete Sichtweise,
quellennachweis: http://de.wikipedia.org/wiki/Metaebene

comprendre?
dh "The Dude" verliert sich nicht in ebene 2 & 3, sondern bewegt sich primär in tatsächlich sauberer sprachlicher ausdrucksweise und form auf ebene bundesverfassung oder noch höheren gewichtigungen "EMRK" usw.
The Dude hat geschrieben:1. Verfassung
2. Gesetze
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Leuchtherz »

Alex604 hat geschrieben:Da musst du dir auch mal gewisse Unannehmlichkeiten gefallen lassen.
zB bei fehlendem Respekt. Da treten dann sonder Regeln in Kraft für besondere Un-an-nehmlich-keiten.

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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Alex604 »

Das soll kein Argument sein für Polizeigewalt oder Willkür, ich wollte bloss darauf hinweisen, dass hier immer mal wieder von einem falschen Rechtsverständnis ausgegangen wird.

Es ist unbefriedigend, dass das Gesetz oftmals keine konkreten Antworten bereithält und die juristische Antwort auf eine Frage oft "es kommt darauf an" lautet. Eine Gesetzesbestimmung muss nunmal so weit gefasst sein, dass sie für eine Vielzahl unterschiedlichster Sachverhalte eine allgemeine Lösung bereithält. Was dies dann in einem konkreten Fall bedeutet, kommt stark auf die konkreten Gegebenheiten, die Praxis der Gerichte oder die Meinungen in der Lehre an.

Obwohl man jeweils bestrebt ist, die Rechtsordnung für alle verständlich auszugestalten, wird es in der Realität dann eben doch nur selten erreicht. Wenn einzelne Regeln für alle gelten sollen, wird es schnell komplex, und deshalb verrennen sich Laien oftmals bei ihrem Rückgriff auf die Bundesverfassung, dem allgemeinsten und deshalb auch auslegungsbedürftigsten Erlass von allen.
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Leuchtherz »

Aber aber Alex, wer spricht den über übertriebene Polizeigewalt oder Willkür. Wir entnehmen ja dem Video vom Polizieichef das dies alles Rechtens sei.

Ich dachte bis jetzt immer das die BV dazu da ist Un-an-nehm-lichkeiten per Verfassung zu definieren was für dieses Volk als un-an-nehm-lich giltet und was für An-nehm-lich.
Aber wir lernen, die BV ist den Spezialisten vorbehalten sie zu verstehen und nichts für Leien.
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Master Yoda
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Master Yoda »

Leuchtherz hat geschrieben:
Master Yoda hat geschrieben:Dass solches Vorgehen gerade in diesem Forum auf so grossen Widerstand stösst, entbehrt nicht einer gewissen Ironie . Aber wenns die andern machen, nennt man es eben Willkür.
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Wookie-Kacke. Nein, hier nannte man das Erfahrung und zementierte damit sein Weltbild. Was zum Henker hat Solidarität in diesem Vergleich verloren?
When you look at the dark side, careful you must be ... for the dark side looks back.

Size matters not,... Look at me. Judge me by size, do you?
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Leuchtherz »

Master Yoda, es steht da was Solidarität zu bedeuten hat. Ich weiss es ist sehr schwierig sich vorstellen zu können das heutzutage sich jemand für etwas einsetzt von was man selbst nicht betroffen zu sein scheint.
Frei nach dem Motto, wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu fürchten.
Zudem ist der Vergleich zwischen der Staatsgewalt und einem Menschen mehr als fragwürdig.
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