
Alte Kaserne Zürich, Fr 23.02.07 20 h, EINTRITT FREI!!! Weitersagen!
An der Veranstaltung in Zürich wird u.a. der SUVA-Gehörspezialist anwesend sein. Lassen wir ihn wissen, was wir vom Gesetz, seiner Umsetzung und der Revision halten. Wir rufen alle Liebhaber/innen satter Bassdrums und Basslines auf, an der Diskussion teilzunehmen -- aber auch, Eure Anliegen anständig und konstruktiv vorzutragen!
Das das Ganze bissel "in letzter Minute" organisiert ist, bitte sagt's allen weiter, die's ev. noch nicht wissen! Wer nicht nach Zürich kommen kann, postet Eure Meinungen / Erfahrungen hier, wir werden sie an der Veranstaltung mit berücksichtigen und auch auf der illegalBass.org Homepage.
Nachfolgend eine kurze Einführung zu Gesetz & Problematik, weitere Infos via untenstehende Links! (Oder auf Flyer oben klicken.)
Am 1. April [!!!] 1996 wurde das Lautstärkegesetz in der Schweiz eingeführt. Dieses reglementiert die Durchschnittslautstärke für alle elektrisch verstärkte Musik auf 93 dB(A), rsp. mit Ausnahmebewilligung 100 dB(A) (diese wird aber oft nur für Rockkonzerte grosser, kommerzieller Veranstalter erteilt).
Ums gleich zu sagen, die Idee dahinter ist nicht nur schlecht. Viele Konzert- und Party-Besucher und -Veranstalter unterschätzen die Folgen von zu hohem Schalldruck (so nebenbei, egal ob von der Party oder vom mp3-Player). Sie wissen z.B. nicht, dass das "Pfeifen" am nächsten Tag zwar bald wieder weggeht, jedoch erstes Zeichen eines in späteren Jahren und Jahrzehnten galoppierenden Gehörschwunds ist und dann als Tinnitus auch wieder zurückkommen kann. Vor der Einführung des Gesetzes gab es zudem kaum Veranstalter, die gratis Ohrstöpsel abgaben.
Trotzdem ist die Ausführung des Gesetzes mehr als traurig, nur schon die durchgedrückten Limiten und vor allem aber die Art, wie diese gemessen werden!
Zum Vergleich: Angeheiterte Gäste in angeregter Unterhaltung in einer Beiz kommen schon auf gut 90 dB(A), eine Guggenmusik oder ein klassisches Konzert sind anerkannt z.T. massiv lauter, bei einer Gruppe von 5 afrikanischen Trommlern massen wir einmal 110 dB(A). (Diese fallen jedoch alle nicht unter das Gesetz.)
Kommt erschwerend dazu, dass die verwendete dB(A) Kurve die besonders schädlichen Mitten um gut 8 dB zu mild bewertet, ausgerechnet die kaum hörschädlichen Bässe unter 100 Hz jedoch um gut 8 dB zu streng!!!
Mit dem Resultat, dass viele Clubs nach Einführung des Gesetzes die PA auswechselten und dabei vor allem die Basslautsprecher redimensionierten und/oder Limiter einbauten, die den Sound automatisch anhand der Gesetzesvorgaben runterregeln.
Weil so der Bassdruck weg war, rissen viele DJs und Mischer dann auf, was noch ging, nämlich gerade die schädlichen Mitten.
So produzierte das Gesetz, das die Ohren Jugendlicher schützen sollte, vor allem im Technobereich z.T. gerade erst recht Ohrenschäden! (Dies konstatieren auch Ohrenärzte -- bei Jugendlichen, die von ihrem Alter her vor '96 noch nicht auf der Partypiste waren.)
Momentan wird das Gesetz gerade revidiert, weshalb sich die Polizei seit einiger Zeit mit messen & büssen zurückhält. Zwar soll nach der Revision 96 dB(A) erlaubt sein, dafür wird dann aber unmittelbar vor der Box gemessen statt am Rande der Tanzfläche wie bisher. Sprich gerade an Parties wird die Soundqualität nochmals abnehmen!!!