BuddhaNature hat geschrieben:1.4. Steht - wie vorliegend - eine Übertretungshandlung im Raum, setzt die Befugnis, den Betroffenen auf den Polizeiposten zur Personenkontrolle zu verbringen, nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit (Art. 197 StPO) voraus, dass der Betroffene den Polizeibeamten die Personalien vor Ort nicht bekannt gibt (Urteil 1B_534/2012 vom 7. Juni 2013 unter anderem mit Hinweis auf BGE 109 Ia 146 E. 5a f. und 136 I 87 E. 5.3 und 5.4; in diesem Sinne auch die Art. 215 Abs. 1 lit. a und Art. 217 Abs. 3 lit. a StPO). Nach unbestrittener Sachverhaltsfeststellung zeigte der Beschwerdeführer seine Identitätskarte vor. Gemäss Vorinstanz bestanden keine Anhaltspunkte, dass die Personalien gefälscht waren, so dass die Identitätskontrolle an Ort und Stelle möglich war. Eine Verbringung auf den Polizeiposten erübrigte sich. Fehlende Adressdaten hätten auch telefonisch beigebracht werden können.
leuchtherz, ich teile deine meinung.
aber ich hab hier in diesem thread ja primär angefangen mit der behauptung dass eben nicht alles so ganz klar definiert ist. weswegen hab ich bereits dargelegt.
man kann Art. 215 nicht allein gesondert betrachten.
es gibt soviele gesetze die ineinandergewoben sind.
und so wie ich mein obig genannter fall verstanden hatte... hat die polizei nicht rechtens gehandelt. und hätten sie gar etwas gefunden, sagen wir mal drogen... hätten sie daraus womöglich nicht mal eine anzeige machen können.
es wäre gemäss noch vorigeremem bge post von mir... ein zufallsfund und somit nicht verwertbar.
ich bin ja persönlich nicht mal so stark interessiert. wobei ein wenig schon, es könnte ja sein jemand lässt mich an seiner zigarette ziehen und da wäre gar cannabis drin... und ich nehm einen tiefen zug...
bahh, und ich werde kreideweiss, weil ich merke... shit, hier iss ja was illegales drin... und da kommt gleich die polizei rein... "hosen runter und arschbacken auseinander... grosskontrolle"
ich würde gerne die generelle rechtmässigkeit einer solchigen razzia, wo alle in verdacht stehen und auseinandergenommen werden, kennenlernen... und wenn da ne möglichkeit ist... mögen viele künftige goaner oder sonstwer von dieser erkenntnis profitieren. dann sollens die gesetze enger ziehen, aber dann folgt ja evtl. sogar eine liberalisierung...
also es bringt schon was diese frage zu klären.
ach ja wegen den polizeilichen vorabklärungen... wäre ich in dem club gegangen... dann wäre es zufall gewesen. der verdacht war verm. gegen den clubbetreiber gerichtet, aber niemals gegen alle dawesenden... weil es ist willkür wer an die party geht.
völliger zufall wer dort war, neben ein paar stammgästen und dem veranstalter.
ich würde es deshalb als unverhältnismässig ansehen... alle auseinanderzunehmen. und hat dies alles den rechtlichen rahmen... dann gehn wir dann einen schritt weiter und fragen uns wieso nicht St. moritz auseinandernehmen.
Leuchtherz hat geschrieben:Gute Anwälte sind auch teuer auch das wissen wir beide aus der Erfahrung mit unserem "Rechtsstaat"
jüngeres clientel ist ja nicht so vermögend.... für solchige steht die "unentgeltliche rechtspflege" UR zur verfügung.
und wer kohle hat, muss es zwar vorstrecken, aber kriegt es bei einem rechtssieg wie in obigen falle geschildert, dann wieder zurückerstattet. dh sämtliche kostenaufwände... nicht gedeckt sind der eigene stress und aufwand.