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???---Vorsorglicher Billetentzug... Erfahrungen---???
Verfasst: Do 10. Dez 2009, 12:00
von 604freund/Psykas
Ich habe da mal eine Geschichte die einem Kollegen passiert ist, und mich würden eure meinungen interessieren...
Ende August dieses Jahres kriegte Max* von der Kantonspolizei eine Vorladung... Mit einer gewissen Vermutung trabte er an und stritt am anfang alles ab, er kenne niemand von dort, diese Person auf dem Bild habe er noch nie gesehen... bis der Polizist ihm eine Liste mit allen SMS die Max an den angeklagten Hans* geschrieben hat, unter die Nase hielt. Hans war ein Dealer, vertickte ziemlich viel Stoff, unter anderem auch an Max, was ja in den SMS offensichtlich zu lesen war. Nun wusste Max dass er wohl nichts mehr abstreiten musste. der Polizist versicherte ihm dass ihm nichts passieren würde weil er ein käufer sei, sie wollten nur den Dealer dingfest machen. Was ihnen dann auch gelang, denn Max war nicht alleine, die Polizie hatte über 70 Leute vorgeladen alleien über die Nummernliste im Natel von Hans...
Nun ja, für Max war die sache erledigt, er musste sich nur nen neuen dealer suchen
Bis am letzten Montag... ein eingeschriebener Brief wartete auf der Post den er freudig abholte, weil er dachte es sei etwas das er bestellt hatte...doch leider war dem nicht so... es war eine aufforderung vom Strassenverkehrsamt, den Führerausweis
SOFORT einzuschicken, weil seine Fahrerlaubnis ab dann als er diese Zeilen lass, verfallen würde... zudem muss er 1100.- Franken an Verfahrenskosten usw. überweisen, erst dann werde er von einem Arzt, Psychiater aufgeboten, der dann abklärt ob Max auf grund seiner "vermuteten Drogensucht" überhaupt fähig ist ein Auto zu lenken...
Nun ja, jetzt steht er da, ohne Billet, mit einer 4stelligen Rechnung und einer bevorstehenden Überprüfung seiner fahrtauglichkeit... wohl inklusive urin und bluttest...
was denkt ihr... der Polizist hatte ihm ja gesagt es würde keine konsequenzen haben... und jetzt, fast 4 monate nach dem vorfall... passiert sowas!!! klar, es kam ja nicht von der Polizei, aber es ist eine recht harte konsequenz...
Ist das jemandem auch passiert, oder kennt ihr ähnliche Fälle?
(* Name von der readaktion geändert)

Re: Vorsorglicher Billetentzug...
Verfasst: Do 10. Dez 2009, 13:31
von frä irz
boah so absurd. gehts noch!?
wie hat max auf den brief reagiert? (ich meinte rechtlich darf man nicht für eine vermutete drogensucht gebüsst werden)
kommt als nächstes der fürsorgliche freiheitsentzug für zB kiffer?
Re: Vorsorglicher Billetentzug...
Verfasst: Do 10. Dez 2009, 13:42
von derphysiker2k
das is zB in deutschland standart! wenn dir drogenkonsum bewiesen wird, verliert man zu ca. 80 prozent seinen fahrausweis!
so is das leider.
mfg
Re: Vorsorglicher Billetentzug...
Verfasst: Do 10. Dez 2009, 17:10
von 604freund/Psykas
es stand, natürlich in beamtendeutsch, irgendwas von "im interesse der öffentlichen sicherheit"...und dass es keinen sinn macht dagegen einspruch zu erheben... irgendwie so hab ichs im kopf... hab leider den brief nicht zur hand! er kennt einen polizisten privat sehr gut, der sagte ihm dass es keinen sinn machen würde einspruch zu erheben und weitere schritte einzuleiten... finds aber noch heavy, vorallem weil sie ihm ja sagten dass es für ihn kein nachspiel haben würde...
er hat natürlich seinen ausweis sofort eingeschickt... denn wenn ers nicht tut drohten si mit 3 jahren knast und blablabla...
Re: Vorsorglicher Billetentzug...
Verfasst: Do 10. Dez 2009, 21:42
von nexus
uiuiui...
ha au mal en brief becho, zum go ussäge im fall vo .... (wahrschinli hanem ahglüte woner in uhaft xi isch) denn bini mitm polizist go rede. häter fötelis zeigt und gfrägt öbi öpper vo dene kenne? hani uf eine zeigt, häter mi gfrägt wasi mitdem ztue han emne jamakaner, sind sie öpe verwandt?? hani xait, ne de hani mal kenneglernt am see hät mir so vo de naturheilpflanze vo sim land verzellt und so en seeweeddrink spendiert, mag alge eigentli voll nöd abr isch halt guet fürd verdauig

und glich fein xi! hätr mi gfrägt wasr süsch na mir geh hät sie wüssed er isch en dealer, und er hät gmeint er find s'kiffe nöd was schlechts meh chönts legal mache, würs au weniger kriminalität geh wäg dem, abr glich luge wägm jugendschutz. dänks au cha au en ihfluss ha ide pupertät.. wenn 11jährigi scho rauched isch sichr nöd so schlau... drufabe hani e vorladig zum bim gricht go ussäge becho, lüg halt nöd gern, dä hät die xait ich müsi denn na mitre buess rächne, hani gfrägt wiso, wili zuegeh han dasi konsumiere? "ja darum, das isch au strafbar" denn hani erwähnt dass de polizischt mir xait hät es wird ke witeri folge ha für mich weni ussäge und ha nütmeh ghört =) find macht au ke sinn, soviel konsumieret im verglich zu vor 10 jahr de staat macht d'quelle chliner d'nachfrag wird grösser und d'war türer

Re: Vorsorglicher Billetentzug...
Verfasst: Fr 11. Dez 2009, 07:43
von klaxon
isch hald leider so...
Sobald man einen Führerschein hat und erwischt wird mit THC, dann wird der einem abgenommen auch wenn man nicht damit gefahren ist, denn sie nehmen einfach an wenn man kifft fährt man dabei auch Auto...
Und das mit dem "es wird für dich kein Nachspiel haben" ist das älteste Verarschungsspruch, den die Polizei bringt...
also immer Aufpassen!
mfg
Re: Vorsorglicher Billetentzug...
Verfasst: Fr 11. Dez 2009, 09:43
von Fallen Angel 3
Legalitätsprinzip
1. Begründet im Strafprozess die Pflicht der Strafverfolgungsbehörden, bei Vorliegen zureichender Anhaltspunkte wegen aller gesetzlich strafbaren und verfolgbaren Handlungen einzuschreiten (§§ 152 II, 163, 165 StPO) und Klage zu erheben, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Gegensatz: Opportunitätsprinzip.
Opportunitätsprinzip;
Verfolgungsermessen; Grundsatz, nach dem die Staatsanwaltschaft wegen gerichtlich strafbarer und verfolgbarer Handlungen einzuschreiten hat, wenn dies nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen im öffentlichen Interesse liegt. Das Opportunitätsprinzip gilt nur, soweit gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben (§ 152 StPO), v.a. bei Delikten, die im Wege der Privatklage verfolgt werden können (§ 376 StPO) und bei Bagatelldelikten (§§ 153 ff. StPO).
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Def ... inzip.html
Re: Vorsorglicher Billetentzug...
Verfasst: Fr 11. Dez 2009, 14:49
von ( (( {-_{-_-}_-} )) )
jaja... falls jemand in D mit etwas gras in der tasche aufgegriffen wird, kann folgender spruch kommen:
"sagen sie uns lieber gleich ob sie auch noch etwas zu hause haben, das ist besser für sie wie wenn sie uns jetzt anlügen und wir es später finden"
dieser satz ist eine lüge. das stimmt nämlich nicht. aber sobald ihr zugebt, dass ihr noch ein oder zwei gramm zu hause habt, stehen die eine halbe stunde später bei euch in der wohnung. sagt ihr jedoch, dass ihr nichts mehr habt, machen sie idR keine hausdurchsuchung mehr (sofern sie einen nicht gerade mit einer erheblichen menge erwischen). also immer alles abstreiten. das abstreiten ist nicht strafbar. es gilt das gesetz, dass man sich nicht selbst belasten muss. also einfach immer nur den mund halten und nur das allernötigste sagen. lasst euch zu keinerlei aussagen bewegen. ihr seid nicht verpflihtet aussagen darüber zu machen woher ihr das zeug habt, wieviel ihr konsumiert etc.
einfach aussage verweigern und punkt. denn bekommt man die strafe für das, was sie einem nachweisen können, also effektiv für das, was gefunden wurde. mit allen anderen aussagen erreicht man gar nichts. weder wohlgesonnene polizisten noch strafmilderung aufgrund ehrlichkeit oder so. alles märchen. man kann sich höchstens noch mehr in die scheisse reiten.
leider musste ich die erfahrung mit 18 erst noch machen. hätte ich damals anders gehandelt hätte ich mir ne menge ärger, hohe kosten für 2 urinproben und eine mpu, ein halbes jahr kifferpause und 40 straf-arbeitsstunden gespart.
Re: Vorsorglicher Billetentzug...
Verfasst: Fr 11. Dez 2009, 16:39
von 604freund/Psykas
um auf meinen beschriebenen fall zurückzukommen...
max hat ja nichts mehr abstreiten können... sie haben ihm alle seine sms unter die nase gehalten... was soll man dazu sagen...? dieser typ hatt eine wohnung gemietet wo ein sofa und ne kaffee maschine drin stand... und in jedem sms stand "kann ich vorbeikommen..." der typ wurde mit "keineahnungwieverdammtviel-koks" erwischt...
es geht mir eigentlich auch nicht darum was er den bullen hätte sagen sollen... sondern dass es nicht fair ist ihm sofort, so schnell den führerschein wegzunehmen... obwohl sie ihm versprachen dass es keine konsequenzen haben wird...
jaja die polizei ... dein freund und helfer
@fa3: chume nid so ganz drus

was genau bedütet jetzt das?
(ben zblöd för so ussage...)
Re: Vorsorglicher Billetentzug...
Verfasst: Fr 11. Dez 2009, 16:51
von GoaBoa
i ha gmeint d polizei dörf ein doch a lüge.. oder nid?..

Re: Vorsorglicher Billetentzug...
Verfasst: Fr 11. Dez 2009, 18:14
von lysergoatl
also ich findä d arbeit vo dä polizei was betäubigsmittel ahgaht sowieso fragwürdig!! vor 3 wuchä händs mich und zwei kollegä in züri usägnoh uf äm parkplatz bim wald ob äm zürihorn, well sie gmeint händ mier sind diebe
dänn händs halt leider chli gräsi bi mier gfundä und das het än azeig gäh. ich warte no uf buess.....ich han zwar kein check, aber beidi kollegä sind mit ihrem auto det gsi und bi denä isch zum glück nüd passiert, obwohl polizei gwüsst hät, dass mier vorher im auto eis graucht händ.
natürli freu ich mich für sie, dass ihnä nüd passiert isch!!
was dänn no doppelt fragwürdig isch: ä anderi (kantons)kripo hät mier mal gseit, mier sölled doch in wald go kiffe. züri polizei het mier dänn gseit, i dä stadt isch äs weniger uffelliger
](./images/smilies/eusa_wall.gif)
was jetzt????????wald,stadt,berg,fluss,meer, andere planet??
Re: Vorsorglicher Billetentzug...
Verfasst: Sa 12. Dez 2009, 05:14
von nexus
also ide berge findis ganz schön
abr ha ghört au bim snöbe sinds ufde pirsch und nähmed ein use

guet isch filzeds kiffer anre party ufm berg weniger wils det was andres suechet

Re: ???---Vorsorglicher Billetentzug... Erfahrungen---???
Verfasst: Mi 27. Jan 2010, 19:09
von 604freund/Psykas
morgen entscheidet der psychiater ob max wieder autofahren darf... man rechne

... 7wochen führerschein entzug... und morgen wird wohl entschieden ob noch was dazu kommt...
Re: ???---Vorsorglicher Billetentzug... Erfahrungen---???
Verfasst: Do 28. Jan 2010, 09:37
von bushbaba
Ich kann die Geschichte fast nicht glauben. Ich weiss ja nicht, was Max der Polizei alles erzählt hat, doch ohne Beweise darf die Polizei keine Strafen verteilen bzw. keinen Ausweis entziehen. Ich rate jedem die Aussage zu verweigern, anstatt sich selber zu belasten. So muss die Polizei Tatbestände beweisen. Wenn einer natürlich aussagt, dass er regelmässig konsumiert ist das ein Tatbestand der einen Ausweisentzug rechtfertigt. Man muss ja davon ausgehen, dass er dann auch unter Drogeneinfluss Auto fährt. Zudem wer per SMS Drogengeschäfte abwickelt ist selber Schuld. (Und wenn in den SMSen nur steht, das ich vorbeikommen möchte ist das noch lange kein Beweis, dass man Drogen gekauft hat!)
ich hatte mal einen ähnlichen Fall, da hatte mich ein Drogendealer als Kunden bei der Polizei angegeben (Er hatte angegeben ich hätte für ein paar hundert Franken Grass gekauft). Ich musste zum Verhör. Ich habe alles abgestritten, denn ich habe nichts gekauft (...). Als der Polizist mich fragte, wie es sein kann, dass der Dealer mich beschuldigt und sich selber belastet obwohl das gar nicht stimmt antwortete ich ihm: Das wisse ich nicht, evtl. wolle er seine echten Kunden schützen. Da ja Bewiesen sei, dass er mit Drogen gedealt habe sei meine Aussage als unbescholtener Bürger sicher höher zu bewerten als die Aussage eines Dealers.
Ausser diesem Verhör hatte die ganze Geschichte kein Nachspiel.
Noch ein paar Tips:
1.)
Das einzige wozu die Polizei berechtigt ist, ist euren Ausweis zu verlangen. Ausser es herrscht ein begründeter Verdacht (Da reicht es nicht, mit geröteten Augen rumzulaufen). Ich habe schon erfolgreich Leibesvisitationen umgehen können indem ich mich gewehrt habe.
(Polizei: Guten Tag wir machen eine Personenkontrolle, zeigen Sie mir bitte Ihren Ausweis. Ich: Bitte sehr meine ID. Polizei: Bitte zeigen Sie uns Ihre Taschen. Ich: Nein mache ich nicht, es gibt keinen begründeten Verdacht, das ist unerlaubter Eingriff in meine Privatsphäre. Polizei: Ja wenn Sie nichts zu verbergen haben, können Sie doch Ihre Taschen lehren? Ich: Nein kann ich nicht. Sie wissen ja nicht was ich in meinen Taschen habe. Es kann ja sein das ich ein Schwulen-Porno-Heft darin habe, und ich nicht möchte das jemand das sieht! Worauf die Polizei ohne weitere Fragen davon zottelten)
2.)
Für die Durchsuchung eines PWs ist ein Hausdurchsuchungsbefehl zwingend, es sei den der Halter erlaubt der Polizei die Durchsuchung. Bei einem Begründeten Verdacht (zB. wird ein Einbrecher gesucht der auf eure Beschreibung passt oder ähnliches) gilt diese Regelung auch. Die einzige Möglichkeit der Polizei ist, per Funk den Verhörrichter anzufunken, der euch bestätigt, wieso euer Wagen durchsucht wird und der bestätigt, das Ihr den Hausdurchsuchungsbefehl schriftlich nachgereicht bekommt. Erst dann darf die Polizei euren Wagen durchsuchen.
Wer also keine Drogen mitführt soll sich bis aufs Blut gegen eine Durchsuchung wehren. Dann steht der Verhörrichter dumm da, wen nichts gefunden wird, und ihr habt die Möglichkeit im Nachhinein dagegen vorzugehen. Dies gilt natürlich nur, wenn sich der PW-Halter dagegen wehrt, falls er die Polizei gewähren lässt, kann er nichts mehr machen.
3.)
Das Konsumieren von Drogen ist nicht immer illegal. Stellt man Medikamente/Drogen selber her (Grass anpflanzen) und nutzt diese als Heilmittel ist der Konsum nicht strafbar. Ich weiss von Personen aus erster Hand, die Ihr konfiszierte Grass auf der Staatsanwaltschaft abholen konnten. Dies weil sie aussagten, dass sie das Gras als Tee am Abend zum Einschlafen nutzten.
Ich weiss, dass es nicht immer einfach ist, seine Rechte durchzusetzen. Vor allem wenn man das Gefühl hat im Unrecht zu sein. Mann kennt sich ja nicht immer mit der Gesetzeslage aus. Auch der Polizist kennt nicht alle Gesetze und wer sich fundiert wehrt verunsichert auch den Polizisten. (Bsp. Ein Polizist will meine Taschen sehen, weil ich eine selbst gedrehte Zigarette rauchte. Als ich mich wehrte drohte er, mich auf den Polizeiposten mitzunehmen und dort zu filzen. Ich antwortete Ihm, ich wolle sein Name und seine Dienstnummer, und versicherte Ihm, dass ich Anzeige erstatten werde wegen Freiheitsberaubung, falls er mich gegen meinen Willen mitnimmt. Ich konnte gehen.)
Also Freunde, informiert euch über eure Rechte und setzt diese auch durch. Falls das jeder tut muss die Polizei vorsichtiger werden und kann nicht mehr willkürlich filzen, durchsuchen und Leute auf den Polizeiposten mitnehmen.
Re: ???---Vorsorglicher Billetentzug... Erfahrungen---???
Verfasst: Do 28. Jan 2010, 11:09
von Namaste