Party-Bewilligung

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Xotix
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Re: Party-Bewilligung

Beitrag von Xotix »

Migros unterstützt Parties und andere kulturelle Anlässe. Ich bin mir sehr sicher, dass ich vor ca. 2 Jahren an einer Party mal was gesehen habe dass die davon Unterstützt worden sind. Kann mich aber täuschen.

Wieso muss man Suisa bezahlen für Künstler welche sie garnicht vertreten? Manoman, Uhrheberrechte....
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Zaubermanu
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Re: Party-Bewilligung

Beitrag von Zaubermanu »

Xotix hat geschrieben:Migros unterstützt Parties und andere kulturelle Anlässe. Ich bin mir sehr sicher, dass ich vor ca. 2 Jahren an einer Party mal was gesehen habe dass die davon Unterstützt worden sind. Kann mich aber täuschen.

Wieso muss man Suisa bezahlen für Künstler welche sie garnicht vertreten? Manoman, Uhrheberrechte....
:-k hm.. ich glaube du hast recht, ich hab auch schon die kulturförderung von Migros in Verbindung mit Goapartys gesehen... ich denke, wenn du ein gutes, legales Projekt hast und dieses auch umsetzen kannst hättest du eine change, sofern es eine benefizparty wird ;)...

:lol: hihi... ja das mit der Suisa ist hald so. Weil du öffentlich Musik spielst und du damit "geistigen" "konsum" machst ... so in etwa die Billag der Musikindustrie ](*,)
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BuddhaNature
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Re: Party-Bewilligung

Beitrag von BuddhaNature »

Zaubermanu hat geschrieben: :lol: hihi... ja das mit der Suisa ist hald so. Weil du öffentlich Musik spielst und du damit "geistigen" "konsum" machst ... so in etwa die Billag der Musikindustrie ](*,)
kann ich irgendwo noch nachvollziehen (wenn auch nicht befürworten). aber bekommen denn diese künstler auch effektiv was?
vermutlich nur wenn man dort angemeldet ist. und weshalb meldet man sich nicht an? kostest soviel ich weiss lediglich einmal 100.-
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Zaubermanu
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Re: Party-Bewilligung

Beitrag von Zaubermanu »

BuddhaNature hat geschrieben:
Zaubermanu hat geschrieben: :lol: hihi... ja das mit der Suisa ist hald so. Weil du öffentlich Musik spielst und du damit "geistigen" "konsum" machst ... so in etwa die Billag der Musikindustrie ](*,)
kann ich irgendwo noch nachvollziehen (wenn auch nicht befürworten). aber bekommen denn diese künstler auch effektiv was?
vermutlich nur wenn man dort angemeldet ist. und weshalb meldet man sich nicht an? kostest soviel ich weiss lediglich einmal 100.-
Natürlich bekommen die Künstler nichts, wenn sie nicht bei der Suisa angemeldet sind. In diesem Fall ist die Pauschale auch kleiner (sozusagen die Bewilligung das du in der Schweiz öffentlich musik spielen darfst). Sobald ein Künstler gespielt wird der angemeldet ist, steigt die Summe, bezw. der Vertrag mit der Suisa wechselt (es kommt eine "Gage" dazu), du musst dann mehr bezahlen, und der Künstler bekommt auch etwas.... ja, ich gebe dir absolut recht, ich persönlich finde diese Regeln sehr dreist und absurd ](*,) ... auch über die BIllag könnte ich schimpfen :evil:

Wesshalb sich die Künstler nicht anmelden weiss ich nicht, würde mich auch wunder nehmen... wahrscheinlich "rendiert" es nicht ;) ....
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abraxas
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Re: Party-Bewilligung

Beitrag von abraxas »

die suisa rechnet die gesamten einnahmen, welche den künstlern zukommen, prozentual nach verkaufszahlen ab. man kann bei der abrechnung auch eine tracklist einreichen - ich weiss nicht, ob dann direkt die künstler die auf der tracklist erscheinen einen prozentualen anteil der einnahmen dieser party kriegen.
ansonsten aber kriegen die meistverkauften auch das meiste geld. robbie williams, lady gaga, etc.
man bezahlt also mit den einnahmen einer technoparty die popcharts.

wenn khainz mal wieder reinschaut kann er sicher genaueres dazu sagen. oder der omline kennt sich doch fangs sicher auch gut aus mit der suisa :) aber künstler aus den randbereichen kriegen i.d.r. nur sehr wenig geld.

bei der suisa anmelden tut man sich soweit ich das verstehe als künstler vor allem darum, dass die eigenen rechte auch im ausland professionell vertreten und durchgesetzt werden können. ich mache einen track, und irgendwer im finstersten sibirien bringt den gleichen track als seinen eigenen raus. da wirds dann schwierig einen gerichtsfall anzuleiern. die suisa hilft in solchen fällen. so hab ichs zumindest verstanden.
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Weltenseglerin
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Re: Party-Bewilligung

Beitrag von Weltenseglerin »

gibst du eine tracklist ab, kostet es, soweit ich weiss, weniger, je unbekannter/weniger erfolgreich die künstler sind. ohne tracklist bezahlst du als veranstalter einfach eine pauschale, die meines wissens nach immer (?) teurer ist als mit tracklist.
lilith... riding on the storm...

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Zaubermanu
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Re: Party-Bewilligung

Beitrag von Zaubermanu »

abraxas hat geschrieben:die suisa rechnet die gesamten einnahmen, welche den künstlern zukommen, prozentual nach verkaufszahlen ab. man kann bei der abrechnung auch eine tracklist einreichen - ich weiss nicht, ob dann direkt die künstler die auf der tracklist erscheinen einen prozentualen anteil der einnahmen dieser party kriegen.
ansonsten aber kriegen die meistverkauften auch das meiste geld. robbie williams, lady gaga, etc.
man bezahlt also mit den einnahmen einer technoparty die popcharts.

wenn khainz mal wieder reinschaut kann er sicher genaueres dazu sagen. oder der omline kennt sich doch fangs sicher auch gut aus mit der suisa :) aber künstler aus den randbereichen kriegen i.d.r. nur sehr wenig geld.

bei der suisa anmelden tut man sich soweit ich das verstehe als künstler vor allem darum, dass die eigenen rechte auch im ausland professionell vertreten und durchgesetzt werden können. ich mache einen track, und irgendwer im finstersten sibirien bringt den gleichen track als seinen eigenen raus. da wirds dann schwierig einen gerichtsfall anzuleiern. die suisa hilft in solchen fällen. so hab ichs zumindest verstanden.
:-) Danke.... :D
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Re: Party-Bewilligung

Beitrag von abraxas »

Hab rasch nachgelesen wie das mit der Tracklist, welche bei der Suisa "Programm" heisst, so ist.
Die Entschädigungen, für welche die SUISA die Programme oder andere Meldungen über die
verwendeten Werke erhält, stehen den Urhebern und Verlegern der in diesen Unterlagen ange-
gebenen Werke zu.

Das heisst also: Macht man sich die Mühe eine Tracklist abzugeben, dann kriegen auch die an der Party gespielten Künstler einen kleinen Betrag.

Zahlt man die Pauschale, so unterstützt man irgendwelche grossen Künstler, welche die "gleiche oder möglichst ähnliche Musik" produzieren.

Kann man im Verteilungsreglement der Suisa nachlesen:
http://www.suisa.ch/fileadmin/user_uplo ... lement.pdf
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Re: Party-Bewilligung

Beitrag von Xotix »

Zaubermanu hat geschrieben:
Xotix hat geschrieben:Migros unterstützt Parties und andere kulturelle Anlässe. Ich bin mir sehr sicher, dass ich vor ca. 2 Jahren an einer Party mal was gesehen habe dass die davon Unterstützt worden sind. Kann mich aber täuschen.

Wieso muss man Suisa bezahlen für Künstler welche sie garnicht vertreten? Manoman, Uhrheberrechte....
:-k hm.. ich glaube du hast recht, ich hab auch schon die kulturförderung von Migros in Verbindung mit Goapartys gesehen... ich denke, wenn du ein gutes, legales Projekt hast und dieses auch umsetzen kannst hättest du eine change, sofern es eine benefizparty wird ;)...

:lol: hihi... ja das mit der Suisa ist hald so. Weil du öffentlich Musik spielst und du damit "geistigen" "konsum" machst ... so in etwa die Billag der Musikindustrie ](*,)
benefizparties werde ned unterstützt...

hmm ein arbeitskollege der downtempo chillout musig macht, hat doch einst ein paar tausend franken oder so bekommen weil ein teil seines songs die hintergrund musik eines *irgend ein land* musiksenders war. Aber eine ganze Trackliste, wie willst du das machen? ...
miaumiau
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Re: Party-Bewilligung

Beitrag von Lockvogel »

abraxas hat geschrieben:Hab rasch nachgelesen wie das mit der Tracklist, welche bei der Suisa "Programm" heisst, so ist.
Die Entschädigungen, für welche die SUISA die Programme oder andere Meldungen über die
verwendeten Werke erhält, stehen den Urhebern und Verlegern der in diesen Unterlagen ange-
gebenen Werke zu.

Das heisst also: Macht man sich die Mühe eine Tracklist abzugeben, dann kriegen auch die an der Party gespielten Künstler einen kleinen Betrag.

Zahlt man die Pauschale, so unterstützt man irgendwelche grossen Künstler, welche die "gleiche oder möglichst ähnliche Musik" produzieren.

Kann man im Verteilungsreglement der Suisa nachlesen:
http://www.suisa.ch/fileadmin/user_uplo ... lement.pdf
So sollte es eigentlich sein, ja, jedoch habe ich bis jetzt 2x eine solche Trackliste ausgefüllt, noch nie bekam einer von denen Geld von der Suisa. Ei Mafia sägi nur.
12.5. Privat 26.5. Privat 2.6. Benefiz Bern 16.6. Dietikon 28.7. Sedel Luzern (Lockvogel Live) 11.8. Biel 10.11. WE ARE PSYCHEDELIC (Lockvogel Live)


http://soundcloud.com/lockvogel
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Re: Party-Bewilligung

Beitrag von Xotix »

Ich suehc infos zu de usbreitig fu schall. Toll wär sowas wie z.B:

(d wert sind erfunde)
Standart Pa-Alag wo 100 Lüt söl Beschalle mit 1600W

Wie wit g hörtmers:
Bi 120DB de Schall grichtet gege en normale Wald.
Ohni Wald ufere Wise?

etc.

Stellet euch en Insle vor imene See und ihr stellet sone Alag uf, was denketer, wie wit ghörtmers? Wieviel macht de Wind us?

Toll wär en studie dezue mit vilne schöne Bildli, Grafike und so Zeugs. :) Dases schwer isch zum segeund es x tusig Faktore git isch mir klar. Git sicher ingendwo infos fu wege mit de Alag X ghörtmers ufere Wise x meter und mitem Wind bis zu xx Meter. Leideri weisi nöd wieni sowas finde.

Ist es möglich dass die Polizei ein Event auflöst trtz Bewilligung wegen zuviel Lärmklagen? Müssen die dann für den Schaden haften?
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nexus
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Re: Party-Bewilligung

Beitrag von nexus »

ischmer a scho parmal ufgfalle, zb e zimli starchi alag uf wiese zwüsche wald und hügel, usserhalb vom dorf hätmers ghört ischmer is dorf gloffe nüm und ersch später bim ufelaufe wieder. und mal ufm berg bini chli go spaziere umen hügel ume teils hani nüt ghört denn aber wieder, als heg de wind de ton drüber zoge, hät au komisch tönt :-k
http://www.gutefrage.net/frage/wie-brei ... schall-aus
isch glaubs drum xi ufm berg überhalb vode ahlag
Wie jede Form von Wellen so ändern auch Schallwellen ihre Richtung in inhomogenen Medien, d.h. wenn die Ausbreitungsgeschwindigkeit auf dem durchlaufenen Weg nicht überall dieselbe ist. Lichtstrahlen werden beispielsweise zum optisch dichteren Medium hin gebrochen, d.h. dem Bereich mit geringerer Ausbreitungsgeschwindigkeit. Schallwellen im Freien verhalten sich analog, wobei die Ausbreitungsgeschwindigkeit von zwei - in diesem Zusammenhang prinzipiell unabhängigen - Wetterbedingungen abhängt: der Lufttemperatur und der Windrichtung. Für eine merkliche Brechung reichen bereits geringe räumliche Unterschiede in einer der beiden Einflussgrößen aus. Nimmt die Temperatur mit der Höhe ab, so ist die Schallgeschwindigkeit weiter oben etwas langsamer und wird der Schall nach oben abgelenkt. Dann bildet sich ab einer gewissen Entfernung (bei bodennahen Schallquellen ab etwa 200 m) eine akustische Schattenzone mit verminderter Hörbarkeit. Umgekehrt führt eine Temperaturzunahme mit der Höhe (Inversion) zu einer Abwärtsbrechung der Schallwellen und gegebenenfalls einer Mehrfachreflexion am Boden. Die Folge ist eine gute Hörbarkeit über große Distanzen hinweg.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schallausbreitung
Liebe Respekt Anarchie
Xotix
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Re: Party-Bewilligung

Beitrag von Xotix »

naja, probiere halt gad usezfinde wie vil sinn es macht bewilligunge azfräge für en location. Wohl nöd zbeantworte, meh Glück wie de Wind, Sunne etc gad staht.
miaumiau
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