Party-Bewilligung

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donat
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Re: Party-Bewilligung

Beitrag von donat »

Was kann eigentlich passieren wenn man zB irgendwo im Wald auf einer Wiese (ohne Bewilligung vom Bauer, Gemeinde, Kanton etc) besuch von der Polizei bekommt wegen der Lautstärke? Klar, Sound leiser drehen.. Aber können sie Bussen verteilen oder sonst irgendwas machen?
Wenn dann zB noch Autos im Wald sind, sieht die ganze Sache wohl nocheinwenig anderst aus, aber mich würde es mal wunder nehmen, welche "Gefahren" man eingeht wenn man eine illegale Party macht.

Grüsse
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kaidun
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Re: Party-Bewilligung

Beitrag von kaidun »

machsch wahrschinli de erst fähler wenn elektronischi grät i wald nimmsch..
biberfreund

Re: Party-Bewilligung

Beitrag von biberfreund »

knoo hat geschrieben:Was kann eigentlich passieren wenn man zB irgendwo im Wald auf einer Wiese (ohne Bewilligung vom Bauer, Gemeinde, Kanton etc) besuch von der Polizei bekommt wegen der Lautstärke? Klar, Sound leiser drehen.. Aber können sie Bussen verteilen oder sonst irgendwas machen?
Wenn dann zB noch Autos im Wald sind, sieht die ganze Sache wohl nocheinwenig anderst aus, aber mich würde es mal wunder nehmen, welche "Gefahren" man eingeht wenn man eine illegale Party macht.

Grüsse
- Lärm: Busse nur, wenn es eine Anzeige gegeben hat.
- Autos: Die Halter werden gebüsst, nicht der Veranstalter
- Bar: Wenn Getränke verkauft werden Busse gegen Veranstalter wegen Verstoss gegen das (kantonale) Wirtschaftsgesetz (In SO: Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholhaltigen Getränken)
- Generator: Verstoss gegen die Waldgesetze von Bund und Kantonen
- Dann gibts noch gesetzliche Bestimmungen bzgl. Beschallung und Lasern. Eventuell auch Probleme wegen Naturschutzzonen.

Vorallem in Wäldern ists also heikel.
Psythagoras
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Re: Party-Bewilligung

Beitrag von Psythagoras »

...und die Suisa.. gäu biber..
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psylorg
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Re: Party-Bewilligung

Beitrag von psylorg »

Im Kanton SO ist es unmöglich, eine Freinachtbewilligung für Open-Airs zu bekommen, obwohl es das Gesetz in Ausnahmen bewilligen würde.
ganz genau biberfreund! im kanton solothurn wurde bereits 1997 eine "neue" verordnung eingeführt, laut der freinachtbewilligungen unter freiem himmel, nur bis zwei uhr morgens ausgestellt werden dürfen.
nur in geschlossenen räumen kann eine zusatzbewilligung bis vier uhr morgens eingeholt werden.
scheint so als wurde irgendwie extra dafür gesorgt, dass man nichts mehr darf.
als ich das damals erfuhr und dann selber nachschlug um mich davon zu überzeugen, fragte ich mich natürlich sofort, wie denn das die motion (motion war 1999) gemacht hatte. x floors die auf freiem gelände unweit von gunzgen bis acht uhr morgens durch pumpten. und dies noch drei jahre hintereinander!
konnte es mir natürlich nicht verkneiffen, bei der gewerbe und handelpolizei nachzufragen, worauf mir versichert wurde,
dass die veranstalter der motion seinerzeit sicherlich 8) auch bussen wegen diesen verstössen gegen das gastgewerbegesetz bekamen.
dies glaubte ich aber irgendwie nicht! hinter der motion stand doch meines wissens arnold meier (energy, energy-booking, rohstofflager). für mich scheint es eher so zu sein, dass gesetzte auch in dieser hinsicht dahinschmelzen wenn nur genügend geld im spiel ist. und das dies bei einer veranstaltung wie der motion der fall war, leuchtet ja jedem ein.
wir selber haben einfach jeweils ne bewilligung bis zwei uhr morgens gehabt und dann ab sechs uhr morgens wieder eine neue.
selbst wenn man alles top legal durchziehen will, bleibt einem nichts anderes, als sich während ein paar stunden der veranstaltung in einem ilegalen bereich zu bewegen. ne sperrstunde zwischen vier und sechs liesse sich ja noch mehr oder weniger locker überbrücken. aber doch niemals eine von zwei bis sechs.
denke das es noch in so manch anderen kantonen ähnlich gehandhabt wird, wenn überhaupt noch bewilligungen ausgestellt werden.
Ajanix hat geschrieben:Ich würde es daher begrüssen, wenn man Grossveranstaltungen mit über 300 personen auch nur noch in bereits "berührten" gebieten machen würde. Sprich Kiesgruben etc.
Dies würde auch Bewilligungen erleichtern weil a) sind das meist private Areale, die gemietet werden könnten und b) sind die meistens auch von der zivilisation ein bisschen abgeschottet.
das mit den berührten gebieten zum party machen benutzen hat was ajanix. zumindest ansatzweise ein sehr guter gedanke.
allerdings ändert es beim einholen der bewilligung eben nichts ob es privates oder staatlich gelände ist.
des weiteren bekommt man (habe das in der region versucht) von keiner steinbruch/kiesgruben firma, dass gelände übers wochenende "ausgeliehen", weil die dieses risiko nie auf sich nehmen könnten. und wir als veranstalter schon gar nicht. in steinbrüchen und kiesgruben herrscht akute steinschlag, felssturz und rutschgefahr! dazu kommt, dass wenn ein steinbruch nicht mehr bewirtschaftet wird, oft schon kurz darauf ein naturschutzgebiet daraus wird, weil steinbrüche wie auch kiesgruben aus "naturschützerischer" sicht sehr wertvolle trockenstandorte sind. allerdings war ich schon ma an einer kiesgrubenparty:) kann aber nicht sagen ob die legal war.
jürg hat geschrieben:Meineserachtens stört eine Party auch in einem Umweltschutzgebiet weniger als z.b. den ganzen Elektrosmog von all den Handys,Satelliten etc., wärend des Rest des Jahres...
denke das freiluftpartys in der häufigkeit wie es sie heute gibt, definitiv eher umweltschädigend sind.
welche emissionen jetzt wirklich schädlicher sind fürs ökosystem natur, darüber lohnt es meiner meinung nach , nicht
wirklich zu diskutieren.
viel mehr sollte man sich gedanken darüber machen, wie man all die problematiken sinnvoll zu lösen vermag.
biberfreund hat geschrieben:Aber: Gerade wir, die wir unsere Naturverbundenheit so hoch schätzen, sollten uns auch vor Augen halten, welche Auswirkungen unsere Partys auf die Umwelt haben. Zumindest bzgl. Grossveranstaltungen muss man nüchtern betrachtet einsehen, dass es viele negative Auswirkungen auf die natürliche Umgebung hat. Die ganzen Gesetze sind mehr als blosse Schikane. Landschäden, Grundwasserverschmutzung, Lärmimmissionen, ... können in einer sensiblen Umgebung wirklich zu Problemen führen. Möglichkeiten die bleiben: Kleinere Veranstaltungen oder ein Umdenken bzgl. Konzeptem zum Naturschutz, welche weiter gehen als blosse Abfalltrennung (siehe zB BOOM Festival --> Permaculture, ...).
=D>
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Zaubermanu
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Re: Party-Bewilligung

Beitrag von Zaubermanu »

Sehr spannend... =D> =D> =D>

Postet nur weiter eure Tipps und erfahrungen.... =D> finde das wirklich gut...


mir persönlich ist einfach in den letzten paar jahren aufgefallen dass es immer schwieriger wird eine legale Party unter ehrlichen Bedingungen zu organisieren.. es ist in einigen Regionen schon so dass wen die "Gesellschaft" (sag ich frecherweise mal so) das wort Techno oder noch schlimmer goa hört, sofort den kopf zu macht und die schlimmsten Vorurteile hervor kommen. Unter solchen umständen ist es praktisch unmöglich eine party zu organisieren, ausser eben illegal, nur die halbe wahrheit oder total schöngeredet. aber dass wird dann eben wieder zu einem dieser Gründe werden die diese Vorurteile bestätigen... wäre es nicht schön wenn wir wieder einfacher zu unseren legalen partys kommen könnten, und vieleicht sogar auch für ein besseres bild in der "Gesellschaft" sorgen könnten. ich sag/will ja nicht dass es komerz oder von allen akzeptiert werden soll, aber es wäre schön wenn wir auf mehr toleranz stossen könnten.. so könnten wir den Menschen und der Natur auch zeigen dass wir nicht an geld oder irgendwelchem komerziellem nutzen intressiert sind, sondern nur unsere leidenschaft an der musik, der spiritualität und unsere Geisteshaltung und Naturverbundenheit ausleben möchten ... so wäre es auch einfacher die nötigen bewilligungen zu erhalten, und somit auch möglich ein umweltkonzept zum schutz der natur, ein sicherheitskonzept für die menschlein, ein präventionskonzept....ect. zu erarbeiten und umzusetzten.


so, und jetzt wünscht uns glück dass wir die nötigen 11 Bewilligungen auch alle bekommen [-o<
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604freund/Psykas
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Re: Party-Bewilligung

Beitrag von 604freund/Psykas »

Zaubermanu hat geschrieben:
so, und jetzt wünscht uns glück dass wir die nötigen 11 Bewilligungen auch alle bekommen [-o<
11 Bewilligungen???? ist ja ein witz oder????
˙·٠•●°^°●•٠·˙Mensch: Das einzige Lebewesen, das erröten kann. Es ist aber auch das einzige was Grund dazu hat! (Mark Twain) ˙·٠•●°^°●•٠·˙

˙·٠•●°^°●•٠·˙ich kann gar nicht so viel fressen wie ich kotzen möchte... (unser Dude)˙·٠•●°^°●•٠·˙

˙·٠•●°^°●•٠·˙Die Notwendigkeit des Überlebens der menschlichen Rasse wird im allgemeinen überschätzt! (Leslie Dean Signer) ˙·٠•●°^°●•٠·˙

˙·٠•●°^°●•٠·˙Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Schutzmauern, die anderen bauen Windmühlen...(aktuelle schweizer politik sieht auch etwa so aus...!) ˙·٠•●°^°●•٠·˙

˙·٠•●°^°●•٠·˙auch Müll im Kopf ist Umweltverschmutzung (VriMvriM?) ˙·٠•●°^°●•٠·˙

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Zaubermanu
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Re: Party-Bewilligung

Beitrag von Zaubermanu »

604freund/Psykas hat geschrieben:
Zaubermanu hat geschrieben:
so, und jetzt wünscht uns glück dass wir die nötigen 11 Bewilligungen auch alle bekommen [-o<
11 Bewilligungen???? ist ja ein witz oder????

- natürlich von kanton zu kanton anderst geregelt!!


Benötigte Bewilligungen


- Geländenutzbewilligung für eine Veranstaltung (Durch den Geländebesitzer zu erteilen)
- Suisa (Musikaufführungsbewilligung GT Hb/ausrichten einer Pauschale für Kleinveranstaltungen/Grossveranstaltungen)
- Bewilligungen für eine öffentliche Veranstaltung (Verordnet durch Gemeinde und Kantonspolizei, im Kt. SG zwei Bewilligungsgesuche, fragt mich nicht warum...)
- Bewilligung für einen Anlass mit einem Schallpegel um 96 dB (Verordnet durch Kantonspolizei)
- Erarbeiteten und Bewilligung eines Sicherheitskonzepts (Bewilligung durch Kantonspolizei)
- Gastgewerbepatent (Bewilligung zum Konsum von Speisen und Getränke)
- evt. noch eine bewilligung für das ausschenke von alkaholischen getränken
- evt. noch eine bewilligung für das überbrücken der kantonalen sperrstunden (ausschankverbot)
- Bewilligung zur Verwendung von technischen Hilfsmittel im Wald (Strom)
- Bewilligungen und Kooperation mit; Kantonsforstamt und Amt für Natur und Forstwirtschaft (Teilbewilligung der Gemeindebewilligung)
- Erarbeiten und Bewilligung eines Umweltkonzepts (Prävention, Abfallentsorgung, Pflege, Instandsetzung, Geländeabgabe)
- Bewilligung zum Einsatz von Laserlichtanlagen (Kantonspolizei)
- Abschliessen und Begläubigung einer Veranstaltungsversicherung (bei Mobiliar, Haftpflichtversicherung für kurzfristige Veranstaltungen, Garantiesumme für Personen und Sachschäden 3'000'000 Fr)


Der erste Schritt für die weiteren Bewilligungsverfahren wäre das erteilen der Geländenutzbewilligung. Alles Weitere ist auf dieser bewilligung aufbauend...


mir wänd jo nur e kliieni fieni, friedlichi party mache... aber vorallem söll eus niemert störe und söll sich niemert gstöhrt fühle, und eus mache lah.. ohni ablenkig wänd mir de spirit vo allem gnüsse... und dadefür machet mir im vorfeld lieber zviel als zwnenig, und ohni grenze sprenge isches doch schön zum wüsse das für alles gsorgt isch, das goht au i chlienem rahme... ;)
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604freund/Psykas
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Re: Party-Bewilligung

Beitrag von 604freund/Psykas »

=D> viel aufwand, doch seeehr vorbildlich! wünsche gutes gelingen
˙·٠•●°^°●•٠·˙Mensch: Das einzige Lebewesen, das erröten kann. Es ist aber auch das einzige was Grund dazu hat! (Mark Twain) ˙·٠•●°^°●•٠·˙

˙·٠•●°^°●•٠·˙ich kann gar nicht so viel fressen wie ich kotzen möchte... (unser Dude)˙·٠•●°^°●•٠·˙

˙·٠•●°^°●•٠·˙Die Notwendigkeit des Überlebens der menschlichen Rasse wird im allgemeinen überschätzt! (Leslie Dean Signer) ˙·٠•●°^°●•٠·˙

˙·٠•●°^°●•٠·˙Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Schutzmauern, die anderen bauen Windmühlen...(aktuelle schweizer politik sieht auch etwa so aus...!) ˙·٠•●°^°●•٠·˙

˙·٠•●°^°●•٠·˙auch Müll im Kopf ist Umweltverschmutzung (VriMvriM?) ˙·٠•●°^°●•٠·˙

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olowanpi
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Re: Party-Bewilligung

Beitrag von olowanpi »

fuer bewilligungen ist es halt so das es auf den kanton ankommt
im baselland wie im solothurn ist nicht moeglich eine 24h stunden bewilligung zu bekommen
fuer groessere anlaesse wie die motion die hatten eine guten anwalt
kostet halt viel geld aber dann wird es schon moeglich ;)
und es ist auch wichtig die unterstuezung der gemeinde zu haben weil die doch auch den richtigen knopf druecken koennen

fuer kleinere anlaesse bleibt dir nichts anderes uebrig als einfach die gewissen nachstunden einfach zu hoffen dass die polizei nicht kommt
die kommen ja eh mesitens am morgen falls du keine laerm belaestigungen hast

was die anzahl bewilligungen betrifft kommt es halt drauf an wo du bist wer was zu sagen hat and wer was zu sagen haben will ;)
ich weiss fuer die zweite skarabaeus party hatte der organisator 40 !! bewilligungen eingeholt

fuer die meisten parties die wir gemacht haben hatten wir so um die 5 bis 6 bewilligungen
vom landbesitzer barbewilligung freinacht (vom kanton oder gemeinde) waldbesitzer oder vom foerster
einmal auch vom vogelbund ! :) und dann die benachrichtigung and die feuerwehr und suisa

als tip wenn du ne party machen willst probier lokale vereine einzubinden
feuerwehr und erste hilfe sportverein fuer bar betreib usw
und dann hilft es auch die leute der gemeinde einzuladen gratis oder verbilligt eintritt preis
(je nach groesse des anlasses)

ein guter tip fuer die suisa rechte
die wollen eine liste mit den liedern die di djs oder artisten spielen werden
was du machen kannst ist ne fantasie liste erstens weil si eh nicht nachpruefen koennen obs die lieder gibt oder nicht
und die meisten psytrance labels nicht angemeldet sind bei der gema oder suisa
koennen sie auch nit gebuehren verlangen fuer die lieder also wirst du nur nen pauschal preis bezahlen fuer den anlass
(ich hab noch nie geld bekommen von der suisa obwohl mein label angemeldet ist und mehrere anfragen deswegen )

aber der wichigste punkt meiner meinung nach ist immer ehrlich sein ausser bei der kantons bewilligung fuer die freinacht ausser du hast genug geld oder guten anwalt ;)
aber normallfall wenn du mit der geimeinde redest und ihnen ganz klar sagts was du machen willlst und du die unterstuezung bekommst hilft das schon viel

als beischpiel einmal hatten ein paar leute sich beklagt wegen laerm und haben dem gemeinde amman angerufen
und der hat ihnen gesagt das es weiss was dort abgeht und das sie doch einfach die fenster schliessen sollen ;)
und niemand hat die polizei angerufen

falls die polizei dann doch kommt sei freundlich und zuvorkommend normaler weise bekommst du dann nur ne verwarnung und keine busse
einmal hab ich auch die polizei warnen muessen dass sie den generator nicht einfach abstellen koennen
weil sonst die musik anlage ruiniert waere und ihnen gesagt habe dass ich ne befugniss sehen will weil ich sonst keine haftung uebernehme so waren sie gezwungen zurueck zu gehen und probieren ne befugniss zu bekommen
vom lokal richter der aber arbeitet nicht am sonntag
so kamen sie zurueck und sagten dass wir einfach die musik nicht so laut machen sollten
muss dazu aber sagen dass wir einen anwalt an unserer party hatten der wusste was zu sagen und wie das gesetz aussieht
aslo vorsicht!!!

jedenfalls viel glueck und wer weiss villeicht irgendwann gibst ja 24h bewilligungen
muessen halt ein paar party freaks in bundeshaus schicken ;)

waer meldet sich freiwillig???
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utopias
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Re: Party-Bewilligung

Beitrag von utopias »

ich möchte hierzu etwas anfügen. natürlich bin ich gegen jegliche verhaftungen und bussen auf grund von einer goaparty. anderseits muss ich sagen, das art of etienne selber schuld ist. schliesslich war die party an pfingsten (tanzverbot) und zusätzlich noch in einem naturschutzgebiet. ich finde es einfach ungerecht, wenn andere organisationen, welche nicht auf einen "berühmten" veranstalter zurückgreifen können, unter ausschluss der öffentlichkeit, ihre busse genau so bezahlen müssen. etienne soll weiterhin an vordester front kämpfen, aber bitte in zukunft auf solche provokationen verzichten und sich mehr oder weniger ans gesetz halten. damit löst er nämlich nur missgunst aus und verungimpflicht die szene. natürlich bin ich auch froh und erleichtert das unser beinahe-stapi nun doch auf freien fuss kommt. aber der erwähnte punkt mit der linderung der busse, ist doch schon etwas paradox. weshalb müssen denn die anderen ihre busse selber bezahlen? Oder habt ihr sonst schon mal eine org. gesehen, welche spendenaufrufe macht???!!!
in dem sinne... keep the spirit!
ein alter bekannter




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"20 Minuten" vom 19.Sept.2000
Etienne fand milde Richter

ZÜRICH - Zu 2000 Franken Busse statt zwei Monaten hinter Gittern hat das Zürcher Obergericht den Partyorganisator Etienne Rainer gestern verurteilt.

Buchstäblich mit Getöse fuhr der 39-jährige Etienne vors Obergericht ein: Von einem Mini-Lovemobil dröhnten Techno-Rhythmen - und zwei Dutzend Getreue lauschten anschliessend still der dreistündigen Verhandlung. Zu beurteilen hatte das Gericht eine «Zoom»-Party (nein, es war Sternentor) von Pfingsten 1999, die drei Tage und zwei Nächte lang in einer abgelegenen Kiesgrube im Zürcher Oberland stattfand. Etienne habe damit die Nachtruhe grob gestört und das Ruhetags-
gesetz missachtet sowie das Gastgewerbegesetz verletzt. So hatte der Einzelrichter im Bezirk Pfäffikon entschieden und Etienne zu zwei Monaten Haft unbedingt verdonnert. Zudem hätte er 10 000 Franken «vom unrechtmässig erlangten Deliktsvorteil» abgeben sollen.
Das Obergericht beurteilte den in den Oberländer Medien stark beachteten Fall gestern als bedeutend weniger gravierend. Nur noch wegen Nachtruhestörung und Verletzung des Ruhetagsgesetzes erfolgte ein Schuldspruch. Mit der Busse von 2000 Franken seien «die Relationen wieder hergestellt», betonte der Gerichtspräsident, der sogar die Nachtruhestörung nicht als erwiesen gesehen hatte. Etienne nach dem Urteil: «Ich bin erleichtert.»
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Neue Zürcher Zeitung vom 19. September 2000
Hämmernde Bässe - Technopartyveranstalter Etienne Rainer verurteilt

tö. Dröhnende Bässe vor Obergericht, Etienne Rainer auf einem Wagen hinter Gittern: «Free Etienne». So hat der Technopartyveranstalter vor der gestrigen Gerichtsverhandlung auf sich aufmerksam gemacht. Piercings und originelle Frisuren in allen Farben, zerzaust von der einstündigen Tanzperformance, haben danach ungewohnte Akzente im Saal des Zürcher Obergerichts gesetzt. Leichter Schweissduft wehte über die Bänke. Es herrschte - ausser bei der Urteilseröffnung - gelöste Technopartystimmung.

Zeichen der Zeit erkennen

Auf der Anklagebank sass, mit orangem Ohrring und langem lockigem Haar, der bekannte Partyveranstalter. Etwa 30 Anhänger des Mannes unterstützten «Free Etienne» durch ihre Präsenz. Um Tanz an einem hohen Feiertag und hämmernde Bässe während der Nacht ging es in der Verhandlung. «Ich bin ein Künstler, ich übe multimediale Kunst aus. Wir tanzen nicht, wir bewegen uns meditativ zu der Musik», erklärte Rainer den Richtern das Geschehen. Der 39-Jährige hatte für den Verein Mondmilch über die Pfingstfeiertage 1999 in Wildberg im Tösstal eine Technoparty durchgeführt, an der sich über 400 Personen rhythmischen Klängen hingaben. Auch nachts - was zu mehr als 20 telefonischen Reklamationen bei Polizei und Gemeindebehörden führte.

Zürich müsse die Zeichen der Zeit erkennen, sagte Rainer vor Gericht. «Wir sind eine friedliche Bewegung, auch wenn es bum bum macht». Eine Lärmbelästigung habe er nicht feststellen können, als er von verschiedenen Stellen aus Hörproben gemacht hatte. Vielleicht seien später die Winde ungünstig gewesen, räumte er ein. Von Lärm könne sicher nicht gesprochen werden. Es habe ja keine Scheiben «vertätscht».

Wegen Nachtruhestörung, Durchführung einer Tanzveranstaltung an einem hohen Feiertag und Verstosses gegen das Gastgewerbegesetz hatte das Statthalteramt Pfäffikon Rainer zu einer Busse von 5000 Franken verurteilt. Der Einzelrichter am Bezirksgericht Pfäffikon verschärfte die Strafe auf zwei Monate Haft unbedingt. Der Verteidiger beantragte gestern vollumfänglichen Freispruch. In seinem schwungvollen Plädoyer beanstandete er, dass keine Lärmmessungen gemacht worden waren. Die Vorinstanz sei allein auf Grund der Anzahl der Reklamationen von einer groben Verletzung der Nachtruhe ausgegangen. «Dann brauchte es jedesmal eine Volksabstimmung, ob eine Lärmstörung vorliegt oder nicht», kritisierte er die seines Erachtens unzulässige Gesetzesauslegung. Zudem hätten die Polizisten und Gemeindebeamten den Mann massiv entlastet.

Das Schlottern eines Unterkühlten

Nicht nur vom Vorwurf der Nachtruhestörung, auch von jenem der Durchführung einer Tanzveranstaltung an einem hohen Feiertag wollte der Verteidiger seinen Mandanten freigesprochen wissen. Seine Ausführungen sorgten für Heiterkeit. Von Tanzen könne bei der spirituellen Bedeutung dieser Art von Trance nicht gesprochen werden. Eher vom Schlottern eines Unterkühlten.

Das Gericht war sich einig, dass Rainer trotz den eindrücklichen Ausführungen seines Anwalts eine verbotene Tanzveranstaltung durchgeführt hatte. Hinsichtlich der Lärmbelästigung waren die beiden Referenten der Ansicht, dass Basstöne von einem durchschnittlich sensiblen Menschen als unangenehm und belästigend empfunden werden. Wer über Stunden Bässe höre, erleide eine schwere Nachtruhestörung. Der Vorsitzende des Gerichts konnte sich mit seinem Gegenantrag, den Verzeigten mangels Beweisen freizusprechen, nicht durchsetzen. Das Gericht sprach den einschlägig vorbestraften Rainer jedoch vom Verstoss gegen das Gastgewerbegesetz frei und reduzierte die Strafe auf 2000 Franken Busse.
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Tages-Anzeiger vom 16.8.2000
Volksinitiative für die totale Tanzfreiheit lanciert


Ein Partyveranstalter und "Wiederholungstäter" will das Tanzverbot total abschaffen. Er lanciert eine Initiative.


Autor: Von Ruedi Baumann
Kaum hat der Abstimmungskampf über die Ladenöffnungszeiten begonnen, fordert Partyveranstalter Etienne Rainer bereits den nächsten Schritt zur Liberalisierung des Ruhetagsgesetzes. Er will laut TA-Radioredaktion Ende Monat eine Volksinitiative lancieren zur völligen Abschaffung des Tanzverbots an hohen Feiertagen. Im neuen Gesetz, über das am 24. September abgestimmt wird, ist lediglich die Abschaffung des Tanzverbots in geschlossenen Räumen vorgesehen.

"Wischi-Waschi-Politik"
Rainer, der 1998 Zürcher Stadtratskandidat war und 2002 wieder antreten will, setzt sich "für eine ehrliche und totale Abschaffung" des Tanzverbots ein. Dass der Kantonsrat den "Zwingli-Zopf" nur teilweise aus dem Gesetz streichen wolle, sei "typische Schweizer Wischi-Waschi-Politik". Vor den Kirchen kusche die Politik, für die Anliegen der Verkäuferinnen und Verkäufer hingegen habe man kein Musikgehör. Etienne Rainer hat bisher vor allem Unterstützung von anderen Partyveranstaltern, gibt aber an, dass er auch aus Politkreisen positive Signale für seine Initiative erhalten habe.

"Dem Kanton Zürich können freizügigere Gesetze zum Ausleben der Festfreude nur gut tun", erklärt Etienne Rainer. "In Rio feiern sie zwei Wochen lang Karneval, und niemand reklamiert." In Zürich hingegen sei die Toleranz von Polizeivorsteherin Esther Maurer schon nach ein paar Stunden Street Parade am Ende und sie drohe "griesgrämig" mit Sanktionen.

Gefängnis wegen Openair
Rainer war selber Partyveranstalter an der Street Parade. Weil er 1999 am Pfingstsonntag - einem hohen Feiertag - in Wila eine Openair-Party veranstaltet hatte, verurteilte ihn das Bezirksgericht Pfäffikon am 20. Januar zu einer Busse von 15 000 Franken und einer unbedingten Gefängnisstrafe von zwei Monaten. Begründung: Er sei ein unverbesserlicher Wiederholungstäter. Rainers Rekurs ist beim Obergericht hängig.
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Tages-Anzeiger vom 5.8.2000
Love, Peace and Unity leuchten den Ravern den Weg, sollte man meinen. Doch würden die Kiddies, statt nur mit Wasserpistolen rumzuspritzen, auch einmal darüber nachdenken, was Liebe, Friede und Einheit bedeuten und welche Konsequenzen diese Werte in ihrem spassigen Alltag hätten, dann, ja dann würden sie erkennen, dass zur Liebe auch Mitgefühl und zur Einheit auch Solidarität gehörten. Aber nichts da. Von Solidarität keine Spur. Das musste DJ Etienne 2002 am eigenen Portemonnaie erfahren, der auf der Homepage der Street Parade einen Spendenaufruf veröffentlichte. 30 000 Franken schuldet er dem Staat, der ihn bereits zwei Dutzend Mal gebüsst hat, weil Etienne Rainer im Walde zum Tanz lädt und an hochoffiziellen Feiertagen Partys feiert. Das Bussgeld hoffte der erfolglose Stadtratskandidat von 1998 mit Unterstützung seiner ravenden Genossen zusammenzukratzen. Doch bisher ist erst eine einzige Spende eingetrudelt, und der Aufruf wurde mittlerweile von der Homepage verbannt. Doch Etienne wäre nicht DJ, hätte er kein Durchhaltevermögen: "Die Aktion läuft weiter", verkündete er gestern lächelnd. (ch)


hani grad gfundä weis aber nid sicher ob das iz thema passt....janu.....
Fallen Angel 3
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Re: Party-Bewilligung

Beitrag von Fallen Angel 3 »

naja, letztendlich ist das problem die einstellung, dass es an pfingsten verboten sein soll, zu tanzen.
wer erlässt bloss solche blöden gesetze?

wer ist dümmer: der der solche gesetze macht, oder der der sich daran hält?

das soll keine suggestivfrage sein.. O:)
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Rojak1
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Re: Party-Bewilligung

Beitrag von Rojak1 »

Ja nume grad dureglese..de erschti Abschnitt..klar irgendeinisch hörid Diskussione uf..well's muess für alli gelte..aber chasch doch ned säge..du muesch das es halbs Johr vorher düregeh..jetzt chom ech grad i Zugzwang...Spontanität isch doch au öppis wert !!! Oder ned ??!! /pfeil /color /frage
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Xotix
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Re: Party-Bewilligung

Beitrag von Xotix »

Suisa.... De mist.

Muesmer das immer zahle? Wenn de sound womer spilet ned fu dene verträtte wird, wieso muesmer dene den was geh? Wasmer daine chent erwähne isch de migro kulturprozent etc wo eine supported evtl.

Gits was zbeachte bi benefiz parties?
miaumiau
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Zaubermanu
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Re: Party-Bewilligung

Beitrag von Zaubermanu »

Xotix hat geschrieben:Suisa.... De mist.

Muesmer das immer zahle? Wenn de sound womer spilet ned fu dene verträtte wird, wieso muesmer dene den was geh? Wasmer daine chent erwähne isch de migro kulturprozent etc wo eine supported evtl.

Gits was zbeachte bi benefiz parties?
Aloha... ;)

Nach unseren erfahrungen und Handlungen muss man bei einer offiziellen, legalen Party, bei der Suisa bezahlen. Die Suisa vertritt die öffentlichen Rechte der Künstler, die gespielt werden, allgemein in der Schweiz (oder so ähnlich ;) ). Da die Suisa aber überhaupt keine Ahnung (keine Eingetragenen Künstler) von Psytrance hat, wird eine Pauschalentschädigung verlangt, wie hoch die ist weiss ich nicht mehr. Was mühsam ist, ist der ganze Papierkrieg. Alles gespielte und gebrauchte Tonträgermaterial ist mit Künstlername anzugeben ](*,) ....

Wie meinst du das mit dem Migros Kulturprozess?


Bei Benefizpartys würde ich insbesondere darauf achten, dass du eine "Juristische Person" als Träger hast, also ein verein oder dergleichen, allgemein um dich von Hohen GeldSummen zu distanzieren. Ich kann mir gut vorstellen dass du als privatperson schnell probleme bekommen könntest wegen Geldhinterziehung oder dergleichen (wir kennen ja unser Staat ;) )... ebenfalls würde ich bei benefizpartys auf eine perfekte Buchhaltung achten! Da es ja primär auch um "Geld" geht (Spenden) muss alles klar deklariert werden was mit dem Geld geschiet und wohin es fliesst, ect. Als drittes wichtig ist, dass alles schon im vorfeld klar ist wohin die spenden gehen, welches projekt, ect....

:-) ich hoffe ich konnte helfen, bin gerne offen für Belehrungen :)
Das Wirkliche ist ebenso zauberhaft, wie das Zauberhafte wirklich ist.
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