Mer ( Mirror Of Illusion) wänd im August weder emol en Party schmeisse. Wells in letschter Ziit jo emmer nur Theater met de Uniformierte geht

Gruess Fifi
1. Gemäss Waldgesetz vom 1. Juli 1997, § 11, und Waldverordnung vom
16. Dezember 1998, § 20, ist für Veranstaltungen im Wald oder am Waldrand, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Wald haben können, eine Bewilligung der Einwohnergemeinde erforderlich. Folgende Versanstaltlungen erfordern eine Bewilligung:
a) Veranstaltungen mit mehr als 500 Beteiligten
b) Veranstaltungen zwischen 24.00 bis 6.00 Uhr mit mehr als 100 Beteiligten;
c) Veranstaltungen mit Verwendung technischer Hilfsmittel wie Licht- oder
Verstärkeranlagen
Diese Gesuche sind 6 Monate im Voraus dem Gemeinderat einzureichen. Das Gesuch ist während 20 Tagen öffentlich aufzulegen (siehe beiliegende Gesetzesauszüge).
Jo denn werds knapp met em Augustknoo hat geschrieben:Diese Gesuche sind 6 Monate im Voraus dem Gemeinderat einzureichen.