Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

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Leuchtherz
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Leuchtherz »

Gnurf hat geschrieben:Ah Okay. Nach der Auffassung von Leuchtherz hätten die Thuner Behörden also weiterhin nichts machen sollen. Nun gut, das kann ich als Meinung durchaus akzeptieren.
Hast Du wiedermal schaltprobleme? Hab ich irgendwo geschrieben sie hätten NICHTS machen sollen? Aber in Deinem Verständnis ergibt sich in solch einem Fall also nur "Zuschauen oder Razzia". Tolle Auswahl an Möglichkeiten.


Auch mit dem Rechtlichen scheinst Du schaltprobleme zu haben. Es sieht ganz so aus als wäre solch eine Aktion in unserem Staat erlaubt wenn man all die Gesetze die nun hier aufgezählt wurden betrachtet.
Ich weiss, das lässt sich schwer vereinbaren mit der Systemgläubigkeit, trotzdem wird mich keiner dazu bringen es zu verdrängen.
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Gnurf »

Okay Leuchtherz, da deine Schaltkreise so gut funktionieren:

Frage 1: Was hätten die Thuner Behörden machen sollen?

Frage 2: Auf welcher rechtlichen Grundlage war ein Drogentest bei allen Besucherinnen und Besucher des N8sterns durchführbar?
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Leuchtherz »

1. Ich arbeite nicht bei den Behörden und werde auch nicht bezahlt für das ich mir Schritte überlegen soll die einer solche Situation entgegenwirken könnten.
Ich denk aber mit Polizeipräsents vor Ort, einzelnen gezielten Zugriffen auf Dealer und den Besitzer dazu verpflichten einen Sicherheitsdienst zu beschäftigen der Drogenkonsum unterbindet hätte man sich eine solche Aktion sparen können. Die frage bleibt nur offen; will man das überhaupt.

2. Du meinst also es sei illegal bei einer Drogen Razzia alle auf Drogen zu kontrollieren? Anscheinend nicht Gnurf den das Gesetz sagt ja das sie mit Dir alles machen dürfen wenn damit einer kriminelle Handlung entgegengewirkt wird.
Zuletzt geändert von Leuchtherz am Do 12. Dez 2013, 10:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Gnurf »

Die Thuner Behörden haben ja schon mit den Klubbetreibern gesprochen um eine Änderung zu erwirken - offensichtlich erfolglos.
Leuchtherz hat geschrieben:2. Du meinst also es sei illegal bei einer Drogen Razzia alle auf Drogen zu kontrollieren? Anscheinend nicht Gnurf den das Gesetz sagt ja das sie mit Dir alles machen dürfen wenn ein damit eine kriminelle Handlung entgegengewirkt wird.
Ja - ich bin mir nicht sicher ob bei einer Razzia bei allen Anwesenden ein Drogentest gemacht werden darf, auch wenn z.B. bei der Durchsuchung keine Anzeichen für einen Drogenkonsum gefunden werden.

Zitier mir doch bitte den Gesetzesartikel in dem steht, dass die Polizei mit mir alles machen darf um einer kriminellen Handlung entgegen zu wirken (inkl. Drogentest)
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Leuchtherz »

Sei nicht so faul und kuck Dir die letztem Seiten selbst nochmals an, ins besondere dort wo Gesetzestexte stehen und darauf hingewiesen wird das eine Durchsuchung stattfinden darf wenn der Verdacht auf eine kriminelle Handlung vorliegt. Und Du sagst ja selbst das es egal ist um welche Droge es sich handelt. Der Konsum ist verboten. Und um den Konsum festzustellen hilft wohl nur ein Drogentest, nicht wahr? Zeig doch Du mir mal wo Gesetzlich unterschieden wird zwischen den Kleidern durchsuchen und einem Drogentest. Eine Untersuchung auf eine strafbare Handlung kann doch mit verschiedensten Mitteln stattfinden.

Ich seh einen Unterschied einen Mieter zu Massnahmen zu verpflichten oder mit ihm nur zu sprechen.
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Gnurf »

Leuchtherz - gehst du davon aus, dass ich die Gesetztestexte nicht gelesen habe, wenn ich geschrieben habe, dass ich mich Informiere und in den entsprechenden Gesetzen nicht fündig geworden bin?
DU bist der, der geschrieben hat, nach dem Gesetz könne die Polizei ALLES machen um einer kriminellen Handlung entgegen zu wirken - also zeig mal!

Ist ein Drogentest eine Durchsuchung?
Artikel 36
Durchsuchung von Personen
[...]
2 Die Durchsuchung ist das Suchen nach Sachen oder Spuren in oder an der Kleidung der betroffenen Person, an einer Körperoberfläche oder in den ohne Hilfsmittel einsehbaren Körperöffnungen und Körperhöhlen. Eine Entkleidung der betroffenen Person ist nur zulässig, wenn dies für die Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben unerlässlich ist.
http://www.sta.be.ch/belex/d/5/551_1.html

Ich denke nicht.

Und übrigens Leuchtherz: Mir schreibst du: Sei nicht so faul und kuck dir die Gesetzestexte auf den letzten Seiten an - selber forderst du aber von mir, das ich dir etwas zitiere, was genau in diesen Gesetzestexten auf den letzten Seiten steht! =D>
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Leuchtherz »

dreamsharing hat geschrieben:
Art. 215 Polizeiliche Anhaltung

1 Die Polizei kann im Interesse der Aufklärung einer Straftat eine Person anhalten und wenn nötig auf den Polizeiposten bringen, um:

a. ihre Identität festzustellen;
b. sie kurz zu befragen;
c. abzuklären, ob sie eine Straftat begangen hat;
d. abzuklären, ob nach ihr oder nach Gegenständen, die sich in ihrem Gewahrsam befinden, gefahndet wird.

2 Sie kann die angehaltene Person verpflichten:

a. ihre Personalien anzugeben;
b. Ausweispapiere vorzulegen;
c. mitgeführte Sachen vorzuzeigen;
d. Behältnisse oder Fahrzeuge zu öffnen.

3 Sie kann Privatpersonen auffordern, sie bei der Anhaltung zu unterstützen.

4 Ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte anzunehmen, dass an einem bestimmten Ort Straftaten im Gange sind oder sich dort beschuldigte Personen aufhalten, so kann die Polizei diesen Ort absperren und die sich dort aufhaltenden Personen anhalten.
1 Durchsuchungen und Untersuchungen werden in einem schriftlichen Befehl angeordnet. In dringenden Fällen können sie mündlich angeordnet werden, sind aber nachträglich schriftlich zu bestätigen.

2 Der Befehl bezeichnet:

a. die zu durchsuchenden oder zu untersuchenden Personen, Räumlichkeiten, Gegenstände oder Aufzeichnungen;
b. den Zweck der Massnahme;
c. die mit der Durchführung beauftragten Behörden oder Personen.

3 Ist Gefahr im Verzug, so kann die Polizei die Untersuchung der nicht einsehbaren Körperöffnungen und Körperhöhlen anordnen und ohne Befehl Durchsuchungen vornehmen; sie informiert darüber unverzüglich die zuständige Strafbehörde.

4 Die Polizei kann eine angehaltene oder festgenommene Person durchsuchen, namentlich um die Sicherheit von Personen zu gewährleisten.

bist ein fauler Sack Gnurf. Punkt 1 Abschnitt C, für Dich. Meditier mal darüber nach.
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Gnurf »

Meditation abgeschlossen.

Jetzt bist du dran Leuchtherz:
Leuchtherz hat geschrieben:Art. 215 Polizeiliche Anhaltung

1 Die Polizei kann im Interesse der Aufklärung einer Straftat eine Person anhalten und wenn nötig auf den Polizeiposten bringen, um:

a. ihre Identität festzustellen;
b. sie kurz zu befragen;
c. abzuklären, ob sie eine Straftat begangen hat;
d. abzuklären, ob nach ihr oder nach Gegenständen, die sich in ihrem Gewahrsam befinden, gefahndet wird.
Anhalten - nicht Durchsuchen, einen Drogentest machen oder irgend sonst irgendetwas was in die Richtung von ALLES geht.
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Leuchtherz »

Gnurf Deine Meditationstechnik scheint nicht viel wert zu sein.

c. abzuklären, ob sie eine Straftat begangen hat = Drogen konsumiert hat. Jetzt kannst Du sicherlich erklären wie man abklärt ob jemand Drogen konsumiert hat. Moment ich helf Dir mal: vielleicht mit einem Drogentest? Vielleicht rufen sie aber auch Mike Shiva an, wer weiss.

Übrigens das rot markieren nützt Dir gar rein nichts. Sie nehmen Dich mit auf den Posten wenns sies für nötig halten. Das geht dann weit über ein "bisschen Anhalten".
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Gnurf »

Leuchtherz
So viel zu deinem Verständnis von Gesetzestexten und der Sinnhaftigkeit mit dir über Gesetze diskutieren zu wollen.

Viel Spass beim Weiterinterpretieren und falls du Hilfe brauchst: 0901 570 570
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Leuchtherz »

Ähm Gnurf, wer stellt hier die Fragen?
Und hahaha Du bist sooo lustig und soo orginell und soo neu hier im MF eine Polizei Telefonnummer zu posten. Wow, ist das Fantasie alla Sonderschulniveau?
Soll man ab Dir weinen oder sich todlachen?
Ruf doch mal an und frag selber wie sie bei einer angehaltenen Person den Drogenkonsum feststellen.
Falls Dus noch nicht mitbekommen hast, es ist 2013 und die Drogenschnelltests funktionieren relativ simpel und zügig. Da ist Taschenleeren ja schon fast kompliziert dagegen.

Ganz simple Frage Gnurf, was machst Du wenn Dich die Polizei anhält und sagt:"sie haben sicher nichts dagegen einen Drogenschnelltest zu machen." ?
Verweigern? In die Hose scheissen? Deine MF Psydotaktik hervorwühlen?
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Gnurf »

Eine Polizeinummer *lach - knapp daneben lieber Leuchtherz

Was ist das nun für ein Gesprächsstil? Da unterhalten wir uns darüber was gesetzlich erlaubt ist und welches die gesetzlichen Grundlagen für das polizeiliche Handeln ist und dann kommt Leuchtherz mit 'die Polizei macht dann eh was sie will' Sorry - ich will wissen was gesetzlich erlaubt ist.

einen Drogentest ohne Verdachtsmoment würde ich verweigern.
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Leuchtherz »

Ja was ists den für eine Nummer?

Seit Anfang des Threads schwafelst Du was von "ich will das abgeklärt haben." Nach gefühlten 20 Blablatexten ohne nur einen konkreten Beitrag zu leisten was die Rechtslage betrifft postest Du einem User eine Telefonnummer bei dem er sich informieren soll. Geht das richtung "unheilbar" Gnurf? Ruf doch einfach dort an wo Du glaubst die Infos her zu bekommen und lass es uns hier wissen.

Und Du denkst wirklich wenn Du den Drogentest verweigest sagt die Polizei" ok dann eben nicht, schönen tag." Eigentlich bist Du doch ein ziemlich witziges Kerlchen stell ich gerade fest. Zumal Du den Dude auslachst wenn er bei einer Razzia sich auf die BV beruft.
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von The Dude »

Leuchtherz hat geschrieben:Ich finds nicht recht mit einer Razzia zu antworten wenn man das Problem kennt.
die tumme schmierläppe händ wahrschindli eifach no nie was vo guet tarnte zivis ghört ;)

wänn das ganze dealerxoxx a goas aständig usenand gna würd, dänn fändi das sogar no geil... aber isch fürs corps wohl lässiger wänns grad etlichi unschuldigi terrorisiered... sus wird ne no langwiilig und ihri kampfazüg verstaubend /happy

was art 215 betrifft ist dem lieben gnürpfli aber recht zu geben, l üüchti... verweigerung ist das einzig richtige, denn ohne begründeten verdachtsmoment (z.b. riise täller idä auge) ist nix!



ps. die nummer ist wahrscheinlich von mike shiva ;)
Leuchtherz
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Leuchtherz »

Dude, der "Witz" an der Geschichte ist das ich auch verweigern würde nur mit dem Bewusstsein bestimmt damit nicht durchzukommen. Und da unsere Gesetzeslage ja nicht wie in Deutschland ist wirds auch nix werden mit im Nachhinein auf Nötigung zu klagen. Fällt der Test positiv aus ist die Sache eh geritzt, fällt er negativ aus auch.

Weisst Du Dude der Gnurf sieht ja die Aktion Razzia der Polizei im allg. nicht als problematisch an da ja die Abklärungen stattgefunden haben soll und wegen der Vorgeschichte. Wo er das Problem sieht ist bei der "Vorgehensweise". Ich halt das für lachhaft die Vorgehensweise zu hinterfragen. Wenn die schon eine "berechtigte" Razzia starten werden sie käumlich Kaffee und Kuchen vorbei bringen. Nee, wenn schon den schon. Alle durchsuchen alle testen. Der Verdacht ging ja um Drogen Verkauf und Konsum. Also empfind ich es als logisch die Leute auf Verkauf und Konsum zu testen.

Für mich ist aber fraglich ob es wirklich nur die Möglichkeit der Razzia gab um dem entgegen zu wirken was falsch lief. Ich halte die Wahl dieser Möglichkeit für absolut übertrieben. Und die Darstellung das es natürlich klar ist das bei Goa Partys nur so zu und her gehe.
Als wäre Goa nun genau der Teil der elektronischen Musik der Drogenkonsumenten anzieht.
Zuletzt geändert von Leuchtherz am Do 12. Dez 2013, 15:31, insgesamt 1-mal geändert.
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