Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

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dreamsharing
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von dreamsharing »

Art. 215 Polizeiliche Anhaltung

1 Die Polizei kann im Interesse der Aufklärung einer Straftat eine Person anhalten und wenn nötig auf den Polizeiposten bringen, um:

a. ihre Identität festzustellen;
b. sie kurz zu befragen;
c. abzuklären, ob sie eine Straftat begangen hat;
d. abzuklären, ob nach ihr oder nach Gegenständen, die sich in ihrem Gewahrsam befinden, gefahndet wird.

2 Sie kann die angehaltene Person verpflichten:

a. ihre Personalien anzugeben;
b. Ausweispapiere vorzulegen;
c. mitgeführte Sachen vorzuzeigen;
d. Behältnisse oder Fahrzeuge zu öffnen.

3 Sie kann Privatpersonen auffordern, sie bei der Anhaltung zu unterstützen.

4 Ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte anzunehmen, dass an einem bestimmten Ort Straftaten im Gange sind oder sich dort beschuldigte Personen aufhalten, so kann die Polizei diesen Ort absperren und die sich dort aufhaltenden Personen anhalten.
1 Durchsuchungen und Untersuchungen werden in einem schriftlichen Befehl angeordnet. In dringenden Fällen können sie mündlich angeordnet werden, sind aber nachträglich schriftlich zu bestätigen.

2 Der Befehl bezeichnet:

a. die zu durchsuchenden oder zu untersuchenden Personen, Räumlichkeiten, Gegenstände oder Aufzeichnungen;
b. den Zweck der Massnahme;
c. die mit der Durchführung beauftragten Behörden oder Personen.

3 Ist Gefahr im Verzug, so kann die Polizei die Untersuchung der nicht einsehbaren Körperöffnungen und Körperhöhlen anordnen und ohne Befehl Durchsuchungen vornehmen; sie informiert darüber unverzüglich die zuständige Strafbehörde.

4 Die Polizei kann eine angehaltene oder festgenommene Person durchsuchen, namentlich um die Sicherheit von Personen zu gewährleisten.
Mit Punkt 4 wird sicherlich die Durchsuchung aller Leute gerechtfertigt, die im oder vor dem N8stern waren. Punkt 2 regelt recht klar, dass Taschen und dergleichen durchsucht werden dürfen (sicher auch Hosentaschen).
Spannend finde ich, dass eine Durchsuchung von Körperöffnungen nur dann vorgenommen werden darf, wenn akute Gefahr besteht... oder wenns einen Befehl dafür gibt. Der Teil der Aktion war also ganz klar illegal.



Ich fand den 10vor10-Beitrag sehr interessant, weil er etwas Charakteristisches aufzeigt, was schief läuft. Bei dieser tollen "Aktion Respekt" wird vor allem Angst gestreut. Angst ist also gleichzusetzen mit Respekt... =D> ganz klasse geschlussfolgert, liebe Polizei...
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Gon Freeks
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Gon Freeks »

ich verstan das ganze tam tam nöd :?


technoclub gleich drogen gleich razzia das verstan ich sehr guet........



Angst ide schwiz isch lächerlich

;)
The Dude

Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von The Dude »

@dreamsharing

saubere recherchearbeit! quellenangabe fehlt leider noch...

deine schlussfolgerung teile ich dennoch
Leuchtherz
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Leuchtherz »

@dreamsharing
=D> danke, endlich etwas mit Hand und Fuss.
Somit ist klar, der Schweizer ist Freiwild. Denn es liegt ja immer ein Interesse vor zur Aufklärung einer Straftat.
Die privatsphäre auf öffentlichem Grund gibts also eigentlich gar nicht. ZB Fotos aus der Brieftasche darf sich jeder Polizist anschauen. Toll nicht? (!)


@Gon Freek
Wehret den Anfängen. Ich brauch nicht auf den Moment zu warten bis Angst in der Schweiz nicht mehr lächerlich ist. Zudem, Streetparade, St. Moritz im Winter, jedes Wochenende in den Clubs, an den Partys der Reichen und Schönen, alles bekannt für Drogenkonsum. wo ist die Grenze, wo ist die Gleichbehandlung. Was genau nützte die Aktion im N8stern, wurde da eine kriminelle Organisation hopps genommen? Mit nichten. Wird es einen Konsumenten wegen dem weniger geben?käumlich. Wer bezahlt solche "Zielführenden" Aktionen?
Und ist dies wirklich als Erfolg zu werten? In welcher hinsicht?
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BuddhaNature
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von BuddhaNature »

danke dreamsharing. quellangabe hat gnurf eigentlich schon gemacht:

http://www.admin.ch/opc/de/classified-c ... index.html
hier stehts dann korrekt im wortlaut.

ich hab mich grad aber was anderes gefragt... ist ein untersuch überhaupt rechtens:
Art. 241 Anordnung
1 Durchsuchungen und Untersuchungen werden in einem schriftlichen Befehl angeordnet. In dringenden Fällen können sie mündlich angeordnet werden, sind aber nachträglich schriftlich zu bestätigen.
2 Der Befehl bezeichnet:
a.
die zu durchsuchenden oder zu untersuchenden Personen, Räumlichkeiten, Gegenstände oder Aufzeichnungen;
b.
den Zweck der Massnahme;
c.
die mit der Durchführung beauftragten Behörden oder Personen.
3 Ist Gefahr im Verzug, so kann die Polizei die Untersuchung der nicht einsehbaren Körperöffnungen und Körperhöhlen anordnen und ohne Befehl Durchsuchungen vornehmen; sie informiert darüber unverzüglich die zuständige Strafbehörde.
4 Die Polizei kann eine angehaltene oder festgenommene Person durchsuchen, namentlich um die Sicherheit von Personen zu gewährleisten.
vielleicht wurden die gäste anhand der FB veranstaltungseinladung ja schriftlich informiert dass eine untersuchung durchgeführt wird :-k

was sagt die rechtssprechung dazu:
BGE 139 IV 128 S. 132
Voraussetzungen von Art. 241 Abs. 3 i.V.m. Art. 250 StPO durchsuchen (siehe Botschaft vom 21. Dezember 2005 zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts, BBl 2006 1085 ff., 1225 zu Art. 214; ALBERTINI/AMBRUSTER, in: Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 2011, N. 16 zu Art. 215 StPO; vgl. OBERHOLZER, a.a.O., S. 323 N. 885). Diese Durchsuchungen sind auf die Sicherung der Ziele der Anhaltung nach Art. 215 Abs. 1 StPO beschränkt (SCHMID, Praxiskommentar, a.a.O., N. 17 zu Art. 215 StPO). Ebenfalls in eigener Kompetenz darf die Polizei die angehaltene Person aus Sicherheitsgründen - zum Zwecke der Gefahrenabwehr - gestützt auf Art. 241 Abs. 4 StPO durchsuchen.
quelle:
http://relevancy.bger.ch/cgi-bin/JumpCG ... 28&lang=de

ich schätze somit darf man durchsucht werden. sozusagen als eigenschutz um nicht noch eine mögliche weitere straftat (konsum von illegalen substanzen) zu begehen. :-k

eine weitere frage... darf man denn zufallsfunde rechtlich verwerten?

das gesetz:
Art. 243 Zufallsfunde
1 Zufällig entdeckte Spuren oder Gegenstände, die mit der abzuklärenden Straftat nicht in Zusammenhang stehen, aber auf eine andere Straftat hinweisen, werden sichergestellt.
2 Die Gegenstände werden mit einem Bericht der Verfahrensleitung übermittelt; diese entscheidet über das weitere Vorgehen.
dasselbige urteil mit bundesgerichtsreferenzen:
Beweismittel, Spuren, Gegenstände oder Vermögenswerte, die mit der abzuklärenden Straftat in keinem direkten Zusammenhang stehen und den ursprünglichen Verdacht weder erhärten noch widerlegen, aber auf eine weitere Straftat hinweisen (GFELLER/THORMANN, in: Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 2011, N. 6 zu Art. 243 StPO; SCHMID, Praxiskommentar, a.a.O., N. 1 zu Art. 243 StPO; ders., Handbuch, a.a.O., S. 470 Rz. 1066; KELLER, a.a.O., N. 1 zu Art. 243 StPO). Kein Zufallsfund liegt dagegen vor, wenn eine Spur bzw. ein Gegenstand in einem direkten Zusammenhang mit der abzuklärenden Straftat steht. Abzugrenzen sind Zufallsfunde von unzulässigen Beweisausforschungen, sogenannten "Fishing-Expeditions". Eine solche besteht, wenn einer Zwangsmassnahme kein genügender Tatverdacht zugrunde liegt, sondern aufs Geratewohl Beweisaufnahmen getätigt werden. Aus Beweisausforschungen resultierende Ergebnisse sind nicht verwertbar (siehe BGE 137 I 218 E. 2.3.2 mit zahlreichen Hinweisen auf Rechtsprechung und Lehre).
ich denke der strafverdacht liegt auf drogenbesitz & konsum und die zufallsfunde können deshalb schon rechtlich verwendet werden.
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Alex604
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Alex604 »

Föderalismus und parallele Kompetenzen von Bund und Kantonen sei dank: Auch ein Blick ins Polizeigesetz des Kantons Zug kann nicht schaden, insb. in die § 19f. (Durchsuchung von Personen). Da steht auch drin, wer euch weshalb in den Popo blicken darf.
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Leuchtherz
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Leuchtherz »

Alex604 hat geschrieben: Auch ein Blick ins Polizeigesetz des Kantons Zug kann nicht schaden, insb. in die § 19f. (Durchsuchung von Personen).
Was nützt das genau? Der Kanton Zug ist relativ klein um genau dort auseinandergeschraubt zu werden. Zudem hat der "normale Mensch" selten bis gar nie was in Köperöffnungen verstaut. ;)

Und wenn es durchdacht wird sind dies auch wieder einmal diese Psychotricks die schon die Chinesen bei ihren Kriegsgefangenen angewendet haben für eine unauffällige Gehirnwäsche. Oh ich bin soo dankbar das ihr mir nicht in den Arsch schaut also leg ich doch den Inhalt meiner Taschen gerne hin.
Der Trick dabei; durch einen Hinweis auf etwas übertriebenes für die abgeschwächtere Form zustimmung zu erhalten.
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Alex604 »

Hehe, Kanton verwechselt. Der N8stern ist ja im Kanton Bern. Dort gibt's jedenfalls auch ein kantonales Polizeigesetz, wie in jedem anderen Kanton auch. Wenn ihr also die Rechtslage diskutieren wollt, dann könnt ihr nicht nur das Bundesrecht anschauen.

Polizeigesetz (PolG) des Kantons Bern
Art. 36 (Durchsuchung von Personen)

1 Die Kantonspolizei [Fassung vom 11. 3. 2007] kann eine Person durchsuchen, wenn
a) dies nach den Umständen zum Schutz der Angehörigen der Kantonspolizei [Fassung vom 11. 3. 2007] oder einer dritten Person erforderlich erscheint;
b) Gründe für ein polizeiliches Festhalten nach diesem oder einem anderen Gesetz gegeben sind;
c) begründeter Verdacht besteht, dass sie Sachen in Gewahrsam hat, die von Gesetzes wegen sicherzustellen sind;
d) dies zur Identitätsfeststellung notwendig ist oder
e) sie sich erkennbar in einem die freie Willensbetätigung ausschliessenden Zustand befindet und die Durchsuchung zu ihrem Schutz erforderlich ist.

2 Die Durchsuchung ist das Suchen nach Sachen oder Spuren in oder an der Kleidung der betroffenen Person, an einer Körperoberfläche oder in den ohne Hilfsmittel einsehbaren Körperöffnungen und Körperhöhlen. Eine Entkleidung der betroffenen Person ist nur zulässig, wenn dies für die Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben unerlässlich ist.

3 Die Durchsuchung ist in der Regel von einer Person gleichen Geschlechts vorzunehmen.

4 Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Durchsuchung und Untersuchung von Personen nach der StPO.
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BuddhaNature
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von BuddhaNature »

auch ZG hat sich an die StPo zu halten. ist doch schön zusammengefasst das ganze.
3 Körperöffnungen im Intimbereich dürfen nur von einer Arztperson des gleichen Geschlechts durchsucht werden. Die Durchsuchung durch eine Arztperson des anderen Geschlechts ist zulässig
a) im Einverständnis mit der zu durchsuchenden Person oder
b) falls dieses Einverständnis nicht vorliegt und die Durchsuchung kei- nen Aufschub duldet in Anwesenheit einer medizinischen Fachperson mit gleichem Geschlecht wie die zu durchsuchende Person.
beispiel einer reisenden am flughafen... es ist grad keine ärztin und nur ein arzt vorort und es besteht begründeter verdacht.

b trifft ein wenn der reisende auf eine weiterreise besteht und es dem flughafen nicht möglich wäre so kurzfristig eine ärztin aufzubieten.

aber verm. würde die frau gemäss a dem untersuch zustimmen um den flug nehmen zu können.

/aaahh
Leuchtherz hat geschrieben: Zudem, Streetparade, St. Moritz im Winter, jedes Wochenende in den Clubs, an den Partys der Reichen und Schönen, alles bekannt für Drogenkonsum. wo ist die Grenze, wo ist die Gleichbehandlung.
es gibt doch diese abwasseruntersuchungen von drogenrückstände welche einen rückschluss zum dortigen drogenkonsum geben. damit wäre doch der verdacht gegeben ein ganzes dorf... zb. St. Moritz einer kontrolle zu unterziehen. !
http://www.nzz.ch/wissen/wissenschaft/d ... 1.17444295

http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/16691185
Der jüngste Drogenreport der UN zeigt, dass in St. Moritz gekokst wird, was das Zeug hält. Während sich die Schönen und Reichen die Nase pudern, stürzen die Hotelangestellten eher auf Heroin ab. Der Kurdirektor findets «lachhaft».
ich sehe da keinen unterschied zwischen dem dorf und dem club aus rechtlicher sicht. in hochdorf übrigens hat man dieses jahr eine grossangelegte razzia druchgeführt. meiner kenntnisnahme wurden aber nur wirklich verdächtige personen, welche in einer vorangegenen ermittlung eruiert wurden, drangenommen.

http://www.polizeinews.ch/zentralschwei ... detail.htm
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Leuchtherz »

BN genau auf das wollt ich raus bei dem Beispiel mit St. Moritz ... Denn wenn mans dreht gibt es in vielen Bereichen einen "Begründeten Verdacht."
Nur ist es sehr offensichtlich auf wen die sich stürzen, ja schon fast wirtschaftlich. Ein Club mit einer Goaparty auseinander zu nehmen ist in allen Belangen ein Kindergeburtstag für die Polizei, mit tollen Geschenken versteht sich. Es sind halt doch nicht alle Gleich und je friedlicher und kooperativer desto mehr Opfer der Polizei.

Für Ottofüdlibürger ist das natürlich ein Erfolg wenn das am Montag in der Zeitung steht. Da wurden wiedermal ganz schwere Jungs und Mädels dingfest gemacht.
Chapeau!
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Alex604 »

Dass das ganze auf eine Art unfair ist, das musst du hier wohl niemandem zu erklären versuchen, lieber Leuchtherz.

Aber schau's mal so an: Die Polizeit weiss ganz genau, was jedes Wochenende in den Clubs und Wäldern der Schweiz passiert, und man lässt uns grösstenteils gewähren, aus rein pragmatischen Gründen. Letztlich gilt halt aber auch am Samstagnacht im Club XY das Schweizer Recht, selbst wenn wir uns darin bisweilen in andere Dimension knallen. Dass dann hin und wieder mal das Geld zusammenkommt, um so eine Grossrazzia in einem offensichtlich nicht ganz sauberen Club zu machen, kann deshalb aber nicht ernsthaft empören.

Selbstverständnlich hat sich die Polizei dabei an die Unschuldsvermutung und alle anderen Regeln zu halten, das ist selbstverständlich. Aber der Rest gehört zum Berufsrisiko des Goaners.
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Leuchtherz »

Ja dann sind wir ja alle beruhigt wenn mans soo doll lieb mit uns meint Alex. Ich schreib ab jetzt auch jeden Montag ein Dankesbrief das ich ohne rektale Untersuchung durchs Weekend kam. Und wenn nicht werd ich ganz pragmatisch darum bitten gleich mal meine Prostata zu checken - schliesslich meint mans ja gut mit uns. ;)
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Alex604 »

Jetzt hast du genau jenen Punkt aufgegriffen, den ich explizit ausgenommen habe. Ich habe auf deinen letzen Beitrag geantwortet, der keinen Füdli-Bezug hatte.
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Gnurf
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Gnurf »

Ist doch definitiv so wie Ale604 sagt. Es wird sehr viel toleriert und klar kommt es dann als sehr unfair rüber, wenn dann mal eine Razzia gemacht wird. Ich sehe aber darin noch keinen Grund irgendwelche Verschwörungen zu wittern, wieso jetzt ausgerechnet eine Goa voneinander genommen wird oder welcher andere Klub wohl seinen Einfluss geltend gemacht hat, weil seine Einnahmen durch den N8stern gefährdet waren (kennt ihr die Nachtclubsituation in Thun?)

Es sollte auch nicht so getan werden wie wenn die Polizei eine generelle Rektaluntersuchung bei allen Besucherinnen und Besucher gemacht hat und sie das machen würde wenn sie die Augen etwas weniger zudrücken würde. Bleiben wir doch etwas auf dem Teppich.
Der Frosch, der im Brunnen lebt, beurteilt das Ausmaß des Himmels nach dem Brunnenrand
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Re: Grossrazzia im N8stern Thun - Club geschlossen!

Beitrag von Leuchtherz »

Ach Alex, meiner Meinung sind die eh etwas doof. Die meisten Drogen würden sie ja eher im Nasen- als im Arschloch finden ;)

Aber ich darf sich natürlich auch dankbar schätzen wenn die Polizei meine Brieftasche und meine Hosentaschen in ruhe lässt. Alles nicht selbstverständlich und nur dank der pragmatischen Behörden realität und nicht wegen der Gesetzesgrundlage. Ich mein als vorbildlicher Bürger könnt ich auch gleich mich vor eine der vielen Kameras aufstellen und alles preis geben bevor ich in den Ausgang geh.

Und eigentlich hast Du recht, solch Probleme der Behörden ist eindeutig ein Zeichen von Wohlstand und Langeweile. Das beschehrt so richtig legale Glücksgefühle.


@Gnurf
Doch doch Goa ist im visier, das gibt man gerne zu und irgendwo im Hintergrund hör ich den Kurdirektor von St. Moritz lachen ;)
Siegenthaler sieht das Problem hauptsächlich in der Musik, die gespielt wird. «Goa zieht nunmal Leute an, die Drogen konsumieren.» Siegenthaler glaubt, dass mit der Anpassung des Musikstils der exzessive Drogenkonsum verschwindet.
http://www.derbund.ch/bern/region/N8Ste ... y/26147314
Zuletzt geändert von Leuchtherz am Mi 11. Dez 2013, 15:53, insgesamt 1-mal geändert.
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