Art. 215 Polizeiliche Anhaltung
1 Die Polizei kann im Interesse der Aufklärung einer Straftat eine Person anhalten und wenn nötig auf den Polizeiposten bringen, um:
a. ihre Identität festzustellen;
b. sie kurz zu befragen;
c. abzuklären, ob sie eine Straftat begangen hat;
d. abzuklären, ob nach ihr oder nach Gegenständen, die sich in ihrem Gewahrsam befinden, gefahndet wird.
2 Sie kann die angehaltene Person verpflichten:
a. ihre Personalien anzugeben;
b. Ausweispapiere vorzulegen;
c. mitgeführte Sachen vorzuzeigen;
d. Behältnisse oder Fahrzeuge zu öffnen.
3 Sie kann Privatpersonen auffordern, sie bei der Anhaltung zu unterstützen.
4 Ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte anzunehmen, dass an einem bestimmten Ort Straftaten im Gange sind oder sich dort beschuldigte Personen aufhalten, so kann die Polizei diesen Ort absperren und die sich dort aufhaltenden Personen anhalten.
Mit Punkt 4 wird sicherlich die Durchsuchung aller Leute gerechtfertigt, die im oder vor dem N8stern waren. Punkt 2 regelt recht klar, dass Taschen und dergleichen durchsucht werden dürfen (sicher auch Hosentaschen).1 Durchsuchungen und Untersuchungen werden in einem schriftlichen Befehl angeordnet. In dringenden Fällen können sie mündlich angeordnet werden, sind aber nachträglich schriftlich zu bestätigen.
2 Der Befehl bezeichnet:
a. die zu durchsuchenden oder zu untersuchenden Personen, Räumlichkeiten, Gegenstände oder Aufzeichnungen;
b. den Zweck der Massnahme;
c. die mit der Durchführung beauftragten Behörden oder Personen.
3 Ist Gefahr im Verzug, so kann die Polizei die Untersuchung der nicht einsehbaren Körperöffnungen und Körperhöhlen anordnen und ohne Befehl Durchsuchungen vornehmen; sie informiert darüber unverzüglich die zuständige Strafbehörde.
4 Die Polizei kann eine angehaltene oder festgenommene Person durchsuchen, namentlich um die Sicherheit von Personen zu gewährleisten.
Spannend finde ich, dass eine Durchsuchung von Körperöffnungen nur dann vorgenommen werden darf, wenn akute Gefahr besteht... oder wenns einen Befehl dafür gibt. Der Teil der Aktion war also ganz klar illegal.
Ich fand den 10vor10-Beitrag sehr interessant, weil er etwas Charakteristisches aufzeigt, was schief läuft. Bei dieser tollen "Aktion Respekt" wird vor allem Angst gestreut. Angst ist also gleichzusetzen mit Respekt...


